Stadt Jarmen
| 1. | Die Stadtvertretung Jarmen beschließt, dem Antrag des Herrn Gerhard Vockelmann/ MEC-Group auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen. Es soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Agri-PV-Anlage bei Müssentin“ auf den Flurstücken 112/1, 141/1, 141/2, 146, 215/2 sowie 267/4 der Flur 1 in der Gemarkung Müssentin aufgestellt werden. |
| 2. | Der o.g. B-Plan zielt darauf ab, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen und netzdienlichem Batteriespeicher auf den o.g. Flurstücken zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 3. | Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. |
| 4. | Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten. Die Stadt Jarmen erleidet keine finanziellen nachteiligen Auswirkungen. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| Abstimmungsnummer: | 022-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 7 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 4 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die Sanierung eines Sanitärtraktes in der Grundschule in Jarmen. Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine freihändige Vergabe durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 023-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Einleitung einer Ausschreibung für die jährlichen Straßenreparaturen in der Stadt Jarmen und ihren Ortsteilen, sowie die Schaffung von behindertengerechten Fußgängerquerungen in Jarmen.
Es soll zur Beschaffung der Bauleistung eine beschränkte Ausschreibung gem. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2025 eingestellt.
| Abstimmungsnummer: | 024-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen genehmigt den Eilbeschluss des Bürgermeisters vom 04.07.2025. Der Bürgermeister beschloss die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Beschaffung eines neuen Dienstfahrzeuges für die Verwaltung des Amtes Jarmen - Tutow. Es soll zur Beschaffung der Lieferleistung ein Verhandlungsverfahren gem. Unterschwellenvergabeordnung i.V.m. der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) durchgeführt werden. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
| Abstimmungsnummer: | 025-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung bestellt nach § 58 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 01.08.2025 Frau Maria Witt zur Kassenverwalterin (Leiterin der Stadtkasse).
| Abstimmungsnummer: | 026-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-
Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen beschließt die Nutzungsordnung für die Kasse der Slipanlage am Jarmener Hafen.
| Abstimmungsnummer: | 027-04/2025 |
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| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
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| Anwesend: | 11 |
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| Dafür: | 11 |
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| Dagegen: | 0 |
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| Enthaltung | 0 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:-