Variante des Gerätehauses
1. Die Stadtvertretung Jarmen beschließt die Variante des Neubaus eines Feuerwehrgebäudes (Variante 2 in gespiegelter Form) weiter planen zu lassen.
2. Die Finanzierung erfolgt über die Einwerbung von Fördermitteln (Sonderbedarfszuweisung für große Feuerwehren, Landkreisförderung für Stellplätze). Es sollen alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden, um die Kosten für die Stadt Jarmen zu reduzieren.
3. Für den Betrag, der nicht über Fördermittel finanziert werden kann, soll ein Kredit aufgenommen werden.
| Abstimmungsnummer: | 025-03/2026 | |
| Abstimmungsergebnis: | gesetzliche Mitgliederzahl: | 13 |
| Anwesend: | 8 |
| Dafür: | 7 |
| Dagegen: | 0 |
| Enthaltung | 1 |
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Stadtvertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: