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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Völschow vom 06.07.2026

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Völschow fest.

Beschluss-Nr.:

007-02/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

Anwesend:  

9

Dafür:  

9

Dagegen:  

0

Enthaltung  

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Entlastung des Bürgermeisters für das HH-Jahr 2023

Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Völschow für das Haushaltsjahr 2023 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.

Beschluss-Nr.:

008-02/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

Anwesend:  

8

Dafür:  

8

Dagegen:  

0

Enthaltung  

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Breitsprecher

Feststellung der Jahresrechnung 2024

Die Gemeindevertretung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Völschow fest.

Beschluss-Nr.:

009-02/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

Anwesend:  

9

Dafür:  

9

Dagegen:  

0

Enthaltung  

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Entlastung des Bürgermeisters für das HH-Jahr 2024

Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse des festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Völschow für das Haushaltsjahr 2024 und der vorbehaltlosen Empfehlung des RPA wird die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V erteilt.

Beschluss-Nr.:

010-02/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

Anwesend:  

8

Dafür:  

8

Dagegen:  

0

Enthaltung  

0

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Breitsprecher

Bau eines Musterfeuerwehrgebäudes in Völschow

  1. Die Gemeindevertretung Völschow beschließt den Bau eines Musterfeuerwehrhauses in Völschow unter Inanspruchnahme der in Aussicht gestellten Fördermittel in Höhe von 600.000,00 €, gefördert nach der Sonderbedarfszuweisungsförderrichtlinie (SBZFöRL M-V).
  2. Neben der Förderung vom Land MV beantragt die Gemeinde Völschow eine Stellplatzförderung beim Landkreis VG in Höhe von 220.000,00 €.
  3. Aktuell geht die Gemeinde Völschow davon aus, dass die Errichtung des Musterfeuerwehrhauses 1.500.000,00 € kosten wird.

Beschluss-Nr.:

011-02/2026

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Mitgliederzahl:

9

Anwesend:  

9

Dafür:  

7

Dagegen:  

0

Enthaltung  

2

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -