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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Staatliches Amt für

Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

-Flurbereinigungsbehörde-

Flurbereinigungsverfahren Gnevkow

Landkreis:

Mecklenburgische Seenplatte

Gemeinden:

Gnevkow, Golchen, Gültz, Hohenmocker

Aktenzeichen:

5433.51/71-041

Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Durch Beschluss vom 08.11.2022 hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Gnevkow gemäß § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) angeordnet.

Das Verfahrensgebiet umfasst Bereiche der Gemeinden Gnevkow, Golchen, Gültz und Hohenmocker (siehe Beschluss über die 1. Änderung des Flurneuordnungsgebietes vom 03.04.2023).

Mit dem Anordnungsbeschluss ist die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Teilnehmer am Verfahren sind die Grundstückseigentümer sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte (insbesondere Erbbauberechtigte und Gebäudeeigentümer) im Verfahrensgebiet.

Gemäß § 21 FlurbG ist für die TG ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Die Anzahl der Mitglieder und der Stellvertreter werden vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bestimmt.

Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft habe ich gemäß § 21 FlurbG folgenden Termin anberaumt:

Donnerstag, den 19. Oktober 2023, um 18:00 Uhr,

Gemeindehaus Gnevkow (FFW)

Letzin 43a, 17089 Gnevkow.

Zu diesem Termin werden hiermit alle Teilnehmer des Flurneuordnungsverfahrens geladen.

Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und sie der Flurbereinigungsbehörde zu übergeben.

Die Häufung von Vollmachten auf einer Person ist nicht zulässig.

Jeder bei der Wahl erschienene Teilnehmer bzw. Bevollmächtigte hat eine Stimme.

Gemeinschaftliche Eigentümer haben ebenfalls nur eine Stimme.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer gegenüber der Flurbereinigungsbehörde und berät diese bei gebietsspezifischen Fragen der Bodenordnung. Die Arbeit des Vorstandes leistet einen unabdingbaren Beitrag zur erfolgreichen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens.

Neubrandenburg, den 07.08.2023