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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Tutow

Öffentliche Bekanntmachung zur Einebnung von Grabstätten

Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tutow weist darauf hin, dass das Nutzungsrecht an den nachstehend aufgeführten Grabstätten abgelaufen ist. Hinterbliebene werden hiermit letztmalig aufgefordert, sich ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung innerhalb von 1 Monat bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tutow, Dr.-Georg-Kohnert-Str.5, 17126 Jarmen (Tel. 039997-15252) zu melden. Gemäß der derzeit gültigen Friedhofssatzung wird die Grabstätte eingeebnet, falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Tutow über. Anfallende Kosten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Folgende Grabstätten sind von dieser Bekanntmachung betroffen:

Tutow, 19.09.2025

Holger Schultz
Bürgermeister Gemeinde Tutow