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Jarmener Informationsblatt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 20 „Gewerbepark östlich der L 35“ der Stadt Jarmen

hier:

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Jarmen hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 „Gewerbepark östlich der L 35“ in der Fassung vom Januar 2024 beschlossen und zur öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wurden gebilligt und ebenso zur öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 4,4 ha und umfasst die Flurstücke 438/12, 439/4, 439/5 sowie 440 der Flur 1 in der Gemarkung Jarmen.

Mit dieser Bauleitplanung verfolgt die Stadt Jarmen das Ziel Baurecht für Gewerbeflächen zu schaffen. Die mit der Autobahn A 20, der Bundesstraße B 110 und der Landesstraße L 35 bestehende Verkehrsanbindung der Stadt Jarmen sorgt für eine stetige und anhaltende Nachfrage nach Gewerbeflächen durch transportintensive Gewerbebetriebe. Der in Rede stehende Planungsraum östlich der L35 zeichnet sich durch seine verkehrsgünstige Lage im Knotenpunktbereich der Bundesautobahn A 20 und der Bundesstraße B 110 aus. Die hier geplante Ansiedlung von Gewerbebetrieben liegt im besonderen Interesse der Stadt Jarmen, denn Bezug nehmend auf die hohe Nachfrage sichert der Standort südlich von Jarmen ab, dass der zu erwartende Transportverkehr keine Auswirkungen auf die schutzwürdigen Wohnnutzungen im Stadtgebiet haben wird. Für die derzeitig vorhandene kleingärtnerische Nutzung auf den stadteigenen Grundstücken stehen im Hoheitsgebiet der Stadt Jarmen in ausreichendem Umfang Alternativflächen zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Jarmen stellt den Plangeltungsbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage dar. Im Sinne des Entwicklungsgebotes wird auf das notwendige Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.

Im Rahmen der Beteiligungen wurden gegenüber der bisherigen Planfassung die Unterlagen insbesondere hinsichtlich des Arten- und Naturschutzes überarbeitet und ergänzt. Es wurde ein Maßnahmenkonzept mit entsprechenden Anhängen erweitert und der Planentwurf um die im Geltungsbereich umzusetzenden erforderlichen FCS-Maßnahmen für Gebäudebewohnende Arten ergänzt. Berücksichtigt wurden insbesondere die Anbringung von Nist- und Quartierhilfen an Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs sowie weitere Maßnahmen auf dem Flurstück 26/2, Flur 4, Gemarkung Zarrenthin Leussin. Zudem wurden die Vorgaben zur Umsetzung, dauerhaften Unterhaltung, Pflege und Kontrolle sowie zur rechtlichen Sicherung der externen Maßnahmenfläche durch eine Grunddienstbarkeit und eine Verpflichtungserklärung der Stadt Jarmen präzisiert. Aufgrund dieser Anpassungen wurde entschieden eine erneute Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4a Abs. 3 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut zu veröffentlichen und die sind Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten Planungsinhalten abgegeben werden. Die Änderungen wurden farblich in den Planungsunterlagen gekennzeichnet. Wenn Anlagen zur Begründung vollumfänglich ergänzt wurden, ist dies farblich auf dem jeweiligen Deckblatt gekennzeichnet.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anlagen, Stand Mai 2026, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 21.09.2026 bis einschließlich 06.10.2026

im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Homepage der Stadt Jarmen unter https://www.jarmen.de/gemeinden/stadt-jarmen/oeffentliche-bekanntmachungen-stadt-jarmen.html veröffentlicht.

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Jarmen-Tutow, Bauamt, Dr.- Georg-Kohnert- Str. 5, 17126 Jarmen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr.: 039997 – 152 53) während folgender Dienststunden möglich:

Montag

von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag

von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr –  12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Außerhalb der Dienststunden können die Entwurfsunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 039997 – 152 53 eingesehen werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

3.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

4.

Umweltbericht

5.

Biotoptypenkartierung

6.

Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse

7.

FCS-Maßnahmenkonzept

8.

Pflanzplan

9.

Ausnahmeanträge FCS

10.

FCS-Maßnahmenkonzept für gebäudebewohnende Arten

11.

Herleitung betroffener Brutpaare und Zauneidechsen

12.

Pflegeplan

13.

Kostenaufstellung der FCS-1 bis FCS-5

14.

Gesamtkostenaufstellung

15.

Kostenschätzung Feldgehölze der Streuobstwiese

16.

Schalltechnisches Gutachten

17.

Nachweis Grunddienstbarkeit/Reallast

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen sind im Planungsraum nicht bekannt.

-

Das Vorkommen von Bodendenkmalen kann nicht ausgeschlossen werden.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 43.986 m². Davon entfallen 20.430 m² auf das Gewerbegebiet, 16.897 m² auf das Sondergebiet Photovoltaik, 3.902 m² auf die öffentliche Straßenverkehrsfläche, 1.240 m² auf eine Wasserfläche und 1.517 m² auf eine Maßnahmenfläche.

-

Es handelt sich um die Inanspruchnahme einer bereits anthropogen vorgeprägten Fläche.

-

Die mit der Planung verbundenen Neuversiegelungen werden im Rahmen des Eingriffs-Ausgleichs-Konzeptes kompensiert.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Fläche,

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Das Bebauungsplangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen und Hochwasserrisikogebieten.

-

Es befinden sich keine berichtigungspflichtigen Oberflächengewässer innerhalb des Plangebietes.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Wasser

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima innerhalb des Planungsraums wird durch kontinentale Einflüsse geprägt.

-

Jarmen gehört zu den niederschlagsbenachteiligten Gebieten.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Innerhalb des festgesetzten Gewerbegebietes befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 des BNatSchG i. V. m. §§ 18 und 20 NatSchAG M-V.

-

Hochwertige Biotopstrukturen werden durch das geplante Vorhaben nicht berührt.

-

Es ist von maximal 33 potenziell betroffenen Brutpaaren bzw. etwa 64 bis 66 Individuen auszugehen.

-

Potenziell betroffen sind insbesondere Gehölz-, Höhlen-, Gebäude- und Offenlandbrüter: Gartenrotschwanz, Kleiber, Kohl- und Blaumeise, Goldammer, Bluthänfling, Rotkehlchen, Amsel, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig, Haus- und Feldsperling, Rauch- und Mehlschwalbe, Hausrotschwanz, Star, Grauammer

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt,

Biotopkartierung,

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung,

Herleitung der potenziell betroffenen Brutpaare und Zauneidechsen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

-

Der Untersuchungsraum umfasst eine Kleingartenanlage mit regelmäßig gemähten Rasenflächen, Nutzgärten und Gartenlauben.

-

Für das Vorhaben werden keine landschaftlichen Freiräume in Anspruch genommen.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Im Umfeld des Plangebietes befinden sich schutzbedürftige Wohnbebauungen.

-

Um Sicherzustellen, dass keine erheblichen Lärmbelastungen auf die schutzbedürftigen Nutzungen ausgehen, wurden schallimmissionsprognostische Untersuchungen durchgeführt.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung,

Schalltechnisches Gutachten

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

-

Aus archäologischer Sicht sind im Geltungsbereich des o.g. Vorhabens Funde möglich.

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Der Geltungsbereich unterliegt keinen Schutzgebietsausweisungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. dem Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V).

hierzu liegen vor:

Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Umweltbezogene Informationen aus den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs.1 und § 4 Abs. 2 BauGB

-

Im Vorhabenbereich befinden sich HD-Gasleitungen und 20-kV-Kabel der E.DIS AG.

-

Im Plangebiet sind keine geschützten Bodendenkmale bekannt. Unmittelbar nördlich und südlich grenzen jedoch bekannte Fundplätze an.

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Belange der Baudenkmalpflege werden nicht berührt.

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Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Planungsgebiet keine Altlastverdachtsflächen (Altablagerungen, Altstandorte) oder andere Bodenverunreinigungen bekannt.

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Im Bereich des geplanten Gewerbeparks befindet sich ein Abwasserkanal des WAZV Demmin/Altentreptow.

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Im Planungsgebiet befinden sich Entwässerungsanlagen Dritter. Dabei handelt es sich um eine komplexe Dränage aus dem Jahr 1938, die zu berücksichtigen ist.

-

Am südlichen Ende des Geltungsbereichs befindet sich die Teilfläche eines blauen Bodendenkmals, Gemarkung Jarmen, Flur 1, Flurstück 438/12, Fundplatz 4.

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In Planbereich befindet sich eine Schmutzwasserleitung PVC-U DN 200 einschließlich Schachtbauwerke des WAZV Demmin/Altentreptow.

-

Es sind keine Waldflächen vorhanden.

hierzu liegen vor:

die nach § 4 Abs.1 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Baugesetzbuch weitere – nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen – eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Veröffentlichung einsehbar sind.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Jarmen elektronisch per E-Mail an toeb@baukonzept-nb.de oder k.bodemann@jarmen.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Jarmen-Tutow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Jarmen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Diese Bekanntmachung wird in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 06.10.2026 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Homepage der Stadt Jarmen (https://www.jarmen.de/gemeinden/stadt-jarmen/oeffentliche-bekanntmachungen-stadt-jarmen.html) veröffentlicht.

 

 

Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches