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Der Usedomer Norden
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Zinnowitz für das Haushaltsjahr 2023 (Hebesatzsatzung 2023)

Auf der Grundlage der §§ 5 und 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl.467), der §§ 1, 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V 2021, S. 1162), in Verbindung mit § 1, 25 Grundsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S.2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S 911), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Zinnowitz folgende Satzung erlassen:

§ 1

Hebesätze

Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a.

für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A)

b.

für das Grundvermögen (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Zinnowitz, den 21.12.2022

„Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können die Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.“

Unter Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde kostenpflichtig zusenden lassen.

Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen dort zur Mitnahme aus.

Die Bekanntmachung erfolgte am 21.12.2022 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de“.

Veröffentlicht: 21.12.2022

gez. Lachnit