Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ((KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V.S.777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GV0B1.467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBI. M-V S. 458; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 753-1) zuletzt geändert durch Verordnung vom 14.August 2018 (GVOBI. M-V 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 7 und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1162) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung folgende Satzung erlassen.
Änderung der Satzung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren
Die Satzung der Ostseebad Mölschow über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 06.05.2005 in der Fassung vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:
1. § 3, Abs. 1 erhält folgende Fassung:
| (1) | Die Gebühr für ein Kalenderjahr beträgt: | ||
| - | für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden | 22,00 € | |
| - | für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 2000 m2, | 33,10 € | |
| darüberhinausgehende Flächen werden zusätzlich wie unbebaute Grundstücke behandelt. | |||
| - | für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen zusätzlich je Wohnungseinheit | 11,60 € | |
| - | für Garagen auf fremdem Grund und Boden je Garage | 2,60 €. | |
Die Gebührenkalkulation erfolgt immer zum 01.01. eines Jahres. Grundlage bildet der jährliche Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“. Sofern dieser zum 31.12. des Vorjahres nicht vorliegt, erfolgte die Gebührenkalkulation nach dem letzten vorliegenden Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Insel Usedom-Peenestrom“.
Die Kalkulation wird aufgrund des Kostendeckungsgrundsatzes, um eine möglichen Kostenunterdeckung bzw. Kostenüberdeckung gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz M-V aus dem abgeschlossenen Jahr ergänzt und berechnet sich aus für die Gemeinde Mölschow Gebührenmaßstab vorhandenen Berechnungseinheiten.
Grundlage für die in der Satzung festgelegte Gebührenhöhe bildet die Gebührenkalkulation in der Anlage zu dieser Satzung.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Mölschow, den 14.12.2022
„Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können die Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.“
Unter Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde kostenpflichtig zusenden lassen.
Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen dort zur Mitnahme aus.
Die Bekanntmachung erfolgte am 14.12.2022 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de“.
Veröffentlicht: 14.12.2022
gez. Lachnit