Titel Logo
Der Usedomer Norden
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung der Gemeinde Peenemünde über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ in der Fassung von November 2022

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst rd. 27,90 ha und beinhaltet die Flurstücke 7/35, 7/42 und 7/47 sowie die Teilflurstücke 7/36, 7/45, 7/48, 7/49 und 7/50 der Flur 7 der Gemarkung Peenemünde.

1.

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung von November 2022 wurde von der Gemeindevertretung Peenemünde in der öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 gebilligt.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ von November 2022, bestehend aus

  • Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),

  • Begründung einschl. Umweltbericht,

  • Verträglichkeitsprüfung EU-Vogelschutzgebiet

  • Schallschutzgutachten Vogelschutzgebiet sowie

  • den nach Einschätzung der Gemeinde Peenemünde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

von Freitag, den 27. Januar 2023 bis Dienstag, den 28. Februar 2023

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 in Zimmer Nr. 103/105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und

Dienstag

von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und

Donnerstag

von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte des Entwurfs erhalten und Anregungen und Hinweise schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01) eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ der Gemeinde Peenemünde unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 eingesehen werden.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Peenemünde eingestellt.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

3.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

Gemäß § 2a 1. des Baugesetzbuches ist der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ der Gemeinde Peenemünde eine Begründung beigefügt, in der gemäß dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sind.

Die Gemeinde Peenemünde verfügt für den Teilbereich nicht über einen gültigen Flächennutzungsplan.

Bisherige Flächendarstellungen im Planänderungsgebiet:

  • Sonstige Sondergebiete SO

  • Verkehrsfläche

  • Grünfläche

  • Fläche für Versorgungsanlagen (Geothermie)

  • Waldfläche

Die Gemeinde Peenemünde möchte mit der Erstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ und des parallel in Bearbeitung befindenden Flächennutzungsplan Peenemünde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der aktuellen Planungsvorstellungen schaffen. Die erfordert im Rahmen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ der Gemeinde Peenemünde Änderungen und eine Ergänzung der Plangebietsfläche.

Flächenfestsetzungen des Planänderungsgebiets gemäß der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ der Gemeinde Peenemünde:

-

Verkehrsfläche (§9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

Verkehrsberuhigter Bereich

Ruhender Verkehr

-

Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 S. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 - 11 BauNVO)

Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO), Zweckbestimmung:

WA1 Pflege- und Seniorenwohnen

WA2 Wohnen Mitarbeiter

Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung (§ 11 BauNVO)

SO1 Medical-Wellness-Hotel

SO2 Apartmenthäuser/ Erholung

SO3 Informationsstelle

SO5 Schießanlage

-

Flächen für Versorgungsanlagen und die Abfallentsorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12,14 und Abs. 6 BauGB)

Flächen für Versorgungsanlagen:

Zweckbestimmung: Elektrizität

Zweckbestimmung: Löschwasser

Zweckbestimmung: Blockheizkraftwerk / Heizzentrale Geothermie

Zweckbestimmung: Abwasserpumpwerk

-

Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 6 BauGB BauGB)

Zweckbestimmung: Parkanlage

Zweckbestimmung: Spielplatz

-

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Ab. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Bäume

Schutzgebiete (LSG)

-

Flächen für die Landwirtschaft und Wald (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 6 BauGB)

Waldflächen

-

Regelungen zum Denkmalschutz, Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 6; § 172 Abs. 1 BauGB)

Umgrenzung von Gesamtanlagen (Denkmallandschaft), die dem Denkmalschutz unterliegen

-

Wasserflächen und Flächen für den Hochwasserschutz (§ 9 Abs. 6 BauGB)

Wasserflächen

Entsprechend dem Baugesetzbuch ist der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gesundheitspark Peenemünde-Karlshagen an der Alten Peenemünder Straße“ der Gemeinde Peenemünde eine Begründung mit den Angaben nach § 2a Baugesetzbuch (Umweltbericht) beizufügen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Im Rahmen der in das Planverfahren integrierten Umweltprüfung werden insbesondere die Auswirkungen auf die Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/ Luft und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft, Biologische Vielfalt, Kultur- und Sachgüter untersucht und bewertet.

Die Umweltprüfung kommt zu folgenden Ergebnissen:

Schutzgut Mensch

Beeinträchtigungen des Menschen werden durch das Vorhaben nur unwesentlich verursacht. Die Verlagerung der Zufahrtsstraßen ruft voraussichtlich keine erhebliche Beeinträchtigung hervor. Durch die Änderung und Ergänzung wird keine erhebliche Lärmemission für die bestehenden Wohnflächen verursacht. Die Änderung führt innerhalb des Bebauungsplans zu einer Beruhigung der zukünftigen Kurparkflächen. Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch ist somit als gering anzusehen.

Schutzgut Flora/ Fauna

Durch das Vorhaben kann es baubedingt zur vorübergehenden Beeinträchtigung von Biotopen aufgrund von Lärm und optischen Störreizen sowie Schadstoffeinträgen kommen. Weiterhin führen Material- und Lagerflächen zum Funktionsverlust von Biotopen. Die Versiegelung von Flächen führt zum dauerhaften Verlust von Biotopen. Durch die Inanspruchnahme ohne Versiegelung kommt es zu einem dauerhaften Funktionsverlust der betroffenen Biotope. Betriebsbedingt ist mit der mittelbaren Beeinträchtigung angrenzender Biotope infolge von Lärm, optischen Störreizen sowie Nähr- und Schadstoffeinträgen zu rechnen. Bei den vom Vorhaben betroffenen und somit zu bewertenden Biotopen handelt es sich hauptsächlich um anthropogen geschaffene und beeinträchtigte Biotope, deren Regenerationszeiten unter 25 Jahren liegen, deren Gefährdung/Seltenheit als nicht gefährdet zu bewerten ist und deren typische Artenausstattung Anteile bis max. 50 % aufweisen. Demnach besitzen die vorhandenen und von der Maßnahme direkt betroffenen Biotope eine geringe na-turschutzfachliche Bedeutung.

Darüber hinaus sind randlich Waldbereiche betroffen, die entsprechend ihrer Wertigkeit im Rahmen einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden.

Konkrete Betroffenheiten und notwendige Maßnahmen sind im Umweltbericht zum Bebauungsplan behandelt. Zusätzlich erforderlich werdende Kompensationsmaßnahmen werden mittels einem Ökokonto ausgeglichen.

Schutzgut Boden

Das Vorhaben wirkt sich auf das Schutzgut Boden nur in geringem Umfang aus. Der Großteil der Flächen ist im B-Plan bereits als Bebauungsflächen vorgesehen, bzw. es handelt sich um Brachflächen. Dadurch bleiben die Bodenfunktionen im Vergleich zum Bestand in weiten Teilen unverändert. Bedingt durch das Vorhaben kommt es aber zum Teil zu Neuversiegelungen im Bereich der ausgewiesenen Bau- und Verkehrsflächen. Dadurch ergeben sich vollständige Boden- und Funktionsverluste. Die Inanspruchnahme von Böden ist im Zuge der Ermittlung des Eingriffs in die Biotoptypen bilanziert und über geeignete Maßnahmen auszugleichen. Die Errichtung von Carportanlagen und Verkehrsflächen führt zu Bodenbeeinträchtigungen durch Abgrabungen und Aufschüttungen. Der räumliche Aspekt der Beeinträchtigung ist räumlich begrenzt.

Schutzgut Fläche

Der Bebauungsplan weist in den Änderungsbereichen bereits Bauflächen aus. Nur in den bislang als Grünflächen festgesetzten Bereichen, die nun den Sondergebieten zugeschlagen werden, wird durch die geplante Bebauung zusätzliche Fläche dauerhaft für Fundamente und Verkehrswege in Anspruch genommen. Durch die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen und Wald wird die Flächeninanspruchnahme begrenzt. Die Ergänzung umfasst eine bereits bebaute Fläche. Somit ist die Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche als gering zu betrachten.

Schutzgut Wasser

Die geplante 1. Änderung und Ergänzung hat kaum Einfluss auf den Wasserhaushalt des Gebietes. Bei dem vorgesehenen Versiegelungsanteil im Geltungsbereich des B-Planes und den vorhandenen hydrogeologischen Verhältnissen ist keine übermäßige bzw. dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels zu erwarten. Das Wasser von nicht versiegelten Flächen wird weiterhin in den Untergrund versickern. Die Umwandlung bestehender Biotopstrukturen in Siedlungsgrün verändert die Grundwasserneubildung nicht wesentlich, so dass keine relevanten Einflüsse auf die Verdunstung (reale Evapotranspiration) zu erwarten sind.

Die Kompensation für die Auswirkungen durch die Flächenversiegelungen erfolgt gemäß der Eingriffsregelung multifunktional. Es ergibt sich kein Kompensationsbedarf für abiotische Sonderfunktionen des Wassers.

Schutzgut Klima/Luft

Das Vorhaben verursacht lediglich Wirkungen im lokal- bzw. kleinklimatischen Maßstab. Da bereits Überbauung und Versiegelung des Bodens vorhanden sich, entstehen nur geringe Wirkungen auf die klimawirksamen Eigenschaften der Erdoberfläche. Es sind Wirkungen insbesondere für die mikroklimatischen Verhältnisse zu verzeichnen. Die Umstrukturierung der Grünflächen führt in ebenfalls geringem Maße zur Reduzierung der klimameliorativen Eigenschaften der Vegetation. Dieses betrifft die Kaltluft- und Frischluftproduktion. Da sich ein spezifisches Lokal- und Mikroklima allerdings nur bei autochthonen Witterungsverhältnissen ausbildet, die insbesondere in den Küstenräumen nur für kurze Zeiträume auftreten (authochtone Wetterlagen ca. 5-7% /Jahr), ist ein Einfluss durch das Vorhaben auf bioklimatisch wirksame Verhältnisse nicht zu erwarten.

Im Hinblick auf die Luftgüte sind ebenfalls keine wesentlichen Immissionsbelastungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaftsbild

Der Bebauungsplan führt mit der Realisierung der 1. Änderung und Ergänzung zur Aufweitung von Siedlungsstrukturen. Dadurch kommt es zu einer geringen Veränderung des Landschaftsbildes im Verhältnis zum Zustand lt. B-Plan.

Auf die Erlebbarkeit der Landschaft hat die 1. Änderung und Ergänzung keine Auswirkungen, da die ergänzenden Flächen nicht für die Öffentlichkeit erlebbar sind. Die Grundstruktur der Fläche bleibt erhalten und die Höhenstrukturen der Gebäude werden weiterhin an die vorhandenen Höhenstrukturen der Bebauung und des Gehölzbestandes und damit dem Landschaftsbild angepasst. Die Änderung der Höhenbegrenzung berücksichtigt weiterhin, dass eine optische Wirkung über das B-Plangebiet hinaus verhindert wird.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Durch die geplante 1. Änderung und Ergänzung werden die grundsätzlichen Strukturen des Gebietes weiterhin erhalten. Die U-förmige Struktur der ehemals an die Zuwegung grenzenden Baracken bleibt erhalten und wird durch eine Baulinie sowie Baugrenzen gesichert. Die Carports werden in den jeweils hinteren Bereich der Baufelder angeordnet.

Von negativen Auswirkungen ist durch die 1. Änderung und Ergänzung nicht auszugehen.

Schutzgut Biologische Vielfalt

Durch das Vorhaben kommt es zu keinen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, da die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt und die Ökosystemvielfalt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das Vorhaben führt zwar zum Verlust von Teilflächen von Biotopstrukturen, es hat jedoch keinen Totalverlust von Ökosystemen oder Landnutzungsarten zur Folge. Auch eine zerstörerische oder nicht nachhaltige Landnutzung wird durch das Vorhaben nicht hervorgerufen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und werden mit dem Entwurf ausgelegt:

Begründung einschließlich Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit Bestands- und Konfliktplan als Anlage (Stand: Nov. 2022)

-

Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,

-

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,

-

geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, Beschreibung der externen Kompensationsmaßnahmen.

Verträglichkeitsprüfung EU Vogelschutzgebiet (Stand: Nov. 2022)

-

Prüfung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren und Konfliktanalyse

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. (1) und § 3 Abs. (1) BauGB vor und werden mit dem Entwurf ausgelegt:

Bergamt Stralsund (05.05.2022)

-

Hinweis auf das Europäisches Vogelschutzgebiet DE 1848-401 „Waldgebiet bei Karlshagen“

Landkreis Vorpommern Greifswald (03.05.2022 / 01.06.2022 / 04.08.2022)

-

Hinweise, Anregungen und Auflagen zur Darstellung von Festsetzungen, zur Denkmalpflege, zur Bodendenkmalpflege, zum Artenschutz, zur Umweltprüfung, zum Immissionsschutz in Bezug auf das EU Vogelschutzgebiet, zur Wasserwirtschaft, zum Brand- und Katastrophenschutz und zur Verkehrsplanung.

Amt für Raumordnung und Landesplanung (14.10.2022)

-

Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gegeben.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (04.05.2022)

-

Hinweise zum Küsten und Hochwasserschutz

-

Hinweis zum Schallschutz in Bezug zur Schießanlage

Forstamt Neu Pudagla (11.05.2022)

-

Hinweise zur Berechnung der Waldumwandlung, t.w. Ablehnung der Waldumwandlung

-

Hinweise zum Waldabstand in Bezug zu PV-Anlagen

GASCADE Gastransport GmbH (16.05.2022)

-

Hiweis auf das Europäisches Vogelschutzgebiet DE 1848-401 „Waldgebiet bei Karlshagen“.

Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbehandlung Insel Usedom (04.05.2022)

-

Hinweise zur Ver- und Entsorgung sowie zu Abständen von Pumpwerken zu Bebauung.

BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V. (05.05.2022)

-

Hinweise zur Eingriffsberechnung, zu Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz

4.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Peenemünde, den 16.12.2022