| Mindestkaufpreis: | aktueller Bodenrichtwert des Landkreises Vorpommern-Greifswald (255,00 €/m²) |
| Lageadresse: | 17449 Ostseebad Karlshagen |
| Hafenstraße 36 |
| Katasterangaben: | Gemarkung Karlshagen, Flur 2 |
| Flurstücke 150/21 mit 491 m² und 150/22 mit 617 m² |
Für das Flurstück 150/21 wird die Nutzung (per Nutzungsvertrag) der angrenzenden Fläche des Flurstückes 150/20 in Aussicht gestellt.
Grundbuch von Karlshagen des Amtsgerichtes Greifswald Blatt 3105
Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3:
Gemarkung Karlshagen, Flur 2, Flurstück 150/21
| Wirtschaftsart und Lage: | Erholungsfläche, an der Hafenstraße |
| Größe: | 491 m² |
| Abteilung 2: | keine Eintragungen |
| Abteilung 3: | keine Eintragungen |
Baulasten:
keine
Grundbuch von Karlshagen des Amtsgerichtes Greifswald Blatt 3105
Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 3:
Gemarkung Karlshagen, Flur 2, Flurstück 150/22
Wirtschaftsart und Lage: Erholungsfläche, an der Hafenstraße
Größe: 617 m²
Abteilung 2: keine Eintragungen
Abteilung 3: keine Eintragungen
Baulasten:
(rechtsseitig) Brandschutzflächenbaulast gemäß § 31 LBauO (Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann bei ernsthaftem Interesse bei der Amtsverwaltung Usedom-Nord eingesehen werden)
Die Vermessung der Flurstücke ist bereits abgeschlossen. Auf den anliegenden Lageplan wird verwiesen. Vermessungskosten werden auf den/ die Erwerber (anteilig) umgelegt. Nähere Informationen können bei der Amtsverwaltung Usedom-Nord erfragt werden.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Karlshagen ist das Grundstück als „Wohnbaufläche“ dargestellt.“ Es wird auf die 1. Änderung der Klarstellungssatzung vom 12.09.2000 verwiesen.
Die Zuwegung zu den Grundstücken erfolgt über die Straße „Hafenstraße“. Dabei handelt es sich um eine ausgebaute Nebenstraße (Stichstraße) mit Gehweg.
Eine Trink- und Abwasserleitung sowie Leitungen für Strom und Telefon sind in der anliegenden Stichstraße vorhanden. Die Hausanschlüsse sind durch den jeweiligen Erwerber herzustellen.
Die Bestandspläne und nähere Informationen können bei der Amtsverwaltung Usedom-Nord erfragt werden.
Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen, wie es steht und liegt. Er hat die Möglichkeit, es ausführlich zu besichtigen. Termine für die Besichtigung des Grundstückes sind mit dem Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz
| Frau Nisser | 038377 / 73 146 oder f.nisser@amtusedomnord.de |
zu vereinbaren.
Wiederkaufsrecht / Rückauflassungsvormerkung
Das jeweilige Grundstück ist entsprechend unter Einhaltung der bau- und sonstigen rechtlichen Vorschriften durch den Erwerber zu nutzen. Für die Durchführbarkeit des Vorhabens ist allein der Erwerber verantwortlich. Zur Sicherung der vorgenannten Verpflichtung ist der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht einzuräumen, welches durch die Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb des abzuschließenden Grundstückskaufvertrages und die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch geregelt werden soll.
Kaufpreisfälligkeit / Übergabe und Übergang
Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig.
Besitz und Nutzen gehen am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung, öffentliche und private Lasten, Haftung und Verkehrssicherungspflichten gehen ab Eintritt der Fälligkeit auf den Käufer über.
Rechtsmängel:
Den Beteiligten ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand für nichtbezahlte Beiträge und andere öffentliche Lasten haftet und dass derartige Bescheide auch für umlegungsfähigen Aufwand aus früherer Zeit ergehen können.
Zur Kostentragung wird vereinbart:
Der Verkauf erfolgt im Hinblick auf die vorhandene straßen-/ wegemäßige Erschließung (Erschließungsanlagen i. S. d. § 127 Abs. 2 BauGB) erschließungskostenbeitragsfrei mit Ausnahme des umzulegenden Anschlussbeitrages (siehe „Erschließung“). Dies gilt jedoch nicht im Hinblick auf die leitungsmäßige Versorgung/ Anbindung an die Leitungsnetze (Elektrizität, Gas, Wärme, Wasser und Abwasser u.a.m.).
Das Recht gem. § 127 Abs. 4 BauGB, Abgaben für Anlagen zu erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne von § 154 Abs. 1 S 3, 4 BauGB sind, insbesondere für Anschluss der Anlagen zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie Ableitung von Abwasser, bleibt unberührt. Bescheide für Maßnahmen dieser Art trägt mit Abschluss dieses Vertrages der Käufer, auch, soweit derartige Bescheide für bereits durchgeführte Maßnahmen noch ergehen und/ oder dem Verkäufer als noch eingetragenem Eigentümer zugestellt werden sollten.
Der Verkäufer garantiert, dass ihm keine unbezahlten Bescheide vorliegen.
Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstückes entstehen, trägt der Erwerber.
Der Erwerbsantrag für ein Grundstück ist mit entsprechendem Kaufpreisangebot und Bauvorhaben (Kurzbeschreibung) in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Angebot – Baugrundstück an Hafenstraße 36“
bis spätestens zum
31.01.2025, 12:00 Uhr
an die
Gemeinde Ostseebad Karlshagen
über Amt Usedom-Nord
Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
zu richten.
Der Antrag ist unter Nennung des/der Erwerber/s mit vollständigem Vor- und Nachnamen und Anschrift zu stellen. Bei Firmen ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug beizufügen.
Sollte eine Vorwegbeleihung des Grundstücks (also die Belastung des Grundbuches vor Eigentumsumschreibung) notwendig werden, ist die Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel im Angebot mit anzugeben.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet an den Höchstbietenden bzw. überhaupt zu verkaufen. Die Gemeinde bleibt in ihrer Verkaufsentscheidung frei.
Von Erwerbsanträgen für eine Feriennutzung ist abzusehen.
Anlage
1 Lageplan
| Kaufpreis: | nach Gebot |
| Mindestkaufpreis: | 100,00 €/m² |
| Lageadresse: | 17454 Ostseebad Zinnowitz |
| zwischen „Salzhorstweg“ und „Am Eichenring“ |
| Katasterangaben: | Gemarkung Zinnowitz, Flur 13 |
| Flurstück 90/11 mit 380 m² |
Grundbuch von Zinnowitz des Amtsgerichtes Greifswald Blatt 1676
Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 33:
Gemarkung Zinnowitz, Flur 13, Flurstück 90/11
| Wirtschaftsart und Lage: | Landwirtschaftsfläche, Am Wiesenweg |
| Größe: | 380 m² |
| Abteilung 2: | keine Eintragungen |
| Abteilung 3: | keine Eintragungen |
Baulasten
keine
Eine Vermessung wird dann nötig, wenn Teilflächen gebildet werden.
Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteils - § 34 Abs. 1 und 2 BauGB. Die Fläche befindet sich nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und es besteht auch keine Absicht über eine Aufstellung eines solchen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz wird das Grundstück (Flurstück) als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.
Das Grundstück ist ein sogenanntes „gefangenes Grundstück“, da es weder straßen- noch wegemäßig erschlossen und somit „nur“ über die Grundstücke der Anlieger erreichbar ist. Hierfür wird ein Wegerecht nötig, welches die Gemeinde nicht beantragt hat. Entsprechende Anträge, falls nötig, müssen durch den Erwerber/ die Erwerber gestellt werden.
Eine Trink- und Abwasserleitung sowie Leitungen für Strom, Telefon und Glasfaser liegen nicht am Grundstück an. Diese befinden sich in der nächstgelegenen Straße.
Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen, wie es steht und liegt.
Das Grundstück ist entsprechend unter Einhaltung der bau- und sonstigen rechtlichen Vorschriften durch den Erwerber zu nutzen. Für die Durchführbarkeit von Vorhaben ist allein der Erwerber verantwortlich.
Kaufpreisfälligkeit / Übergabe und Übergang
Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig.
Besitz und Nutzen gehen am Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung, öffentliche und private Lasten, Haftung und Verkehrssicherungspflichten gehen ab Eintritt der Fälligkeit auf den Käufer über.
Rechtsmängel:
Den Beteiligten ist bekannt, dass der Vertragsgegenstand für nichtbezahlte Beiträge und andere öffentliche Lasten haftet und dass derartige Bescheide auch für umlegungsfähigen Aufwand aus früherer Zeit ergehen können.
Die Verkäuferin garantiert, dass ihr keine unbezahlten Bescheide vorliegen.
Sämtliche Kosten (Vermessungskosten, Notarkosten, Grundbuchkosten, etc.), welche im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstückes entstehen, trägt der Erwerber.
Der Erwerbsantrag für das Grundstück oder eine etwaige (genau zu bezeichnende) Teilfläche ist mit entsprechendem Kaufpreisangebot und einer Kurzbeschreibung der geplanten Nutzung in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Angebot – Flurstück 90/11“
bis spätestens zum
31.01.2024 bis 12:00 Uhr
| an die | Gemeinde Ostseebad Zinnowitz |
| über Amt Usedom-Nord |
| Möwenstraße 1 |
| 17454 Ostseebad Zinnowitz |
zu richten.
Der Antrag ist unter Nennung des/der Erwerber/s mit vollständigem Vor- und Nachnamen und Anschrift zu stellen. Bei Firmen ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug beizufügen.
Sollte eine Vorwegbeleihung des Grundstücks (also die Belastung des Grundbuches vor Eigentumsumschreibung) notwendig werden, ist die Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel im Angebot mit anzugeben.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet an den Höchstbietenden bzw. überhaupt zu verkaufen. Die Gemeinde bleibt in ihrer Verkaufsentscheidung frei.
Die Gemeinde bittet von Erwerbsanträgen für eine „Feriennutzung“ (Bau von Ferienhäusern, Ferienwohnungen) abzusehen.
Anlage
1 Lageplan