Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Peenemünde direkt angrenzend um das Hafenbecken des Nordhafens und ist im beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichnet. Die Planänderung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.400 m2 und schließt folgende Flurstücke der Gemarkung Peenemünde - Flur 4 ein: Teilfläche von 8/4, Teilflläche von 1/67, Teilfläche von 1/73.
1. Die Gemeindevertretung Peenemünde hat in der öffentlichen Sitzung am 18.12.2025 den Vorentwurf der 4. Änderung und 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 Yachthafen und Ferienhausgebiet Nordhafen Peenemünde" mit Planzeichnung (Teil A}, Text (Teil B), Begründung und Checkliste für die Umweltprüfung in der Fassung von Juli 2025 gebilligt.
2. Der Vorentwurf der 4. Änderung und 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 Yachthafen und Ferienhausgebiet Nordhafen Peenemünde" in der Fassung von Juli 2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung und Checkliste für die Umweltprüfung wird in der Zeit vom 29.01.2026 bis zum 02.03.2026 auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter: https://amtusedomnord.de (Pfad: Bekanntmachungen, Gemeinde Peenemünde) sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleiiplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung) zugänglich gemacht.
Der Vorentwurf der 4. Änderung und 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 Yachthafen und Ferienhausgebiet Nordhafen Peenemünde" in der Fassung von Juli 2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung und Checkliste für die Umweltprüfung liegt gemäß 8 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
von Donnerstag, den 29.01.2026 bis Montag, den 02.03.2026 (jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 207 während folgender Zeiten:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag und Mittwoch | von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und |
| Dienstag | von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| Donnerstag | von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft Über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße ]) eingereicht werden.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung und 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 Yachthafen und Ferienhausgebiet Nordhafen Peenemünde"" unberücksichtigt bleiben.
3. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:
In derPlanzeichnung (Teil A)werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZzV) dargestellt und imText (Teil B) durch Festsetzungen konkret bestimmt.
In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert.
Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP) wird für den Standort Nordhafen Peenemünde ein Hafen dargestellt. Gem. 6.4.4 (9) RREP VP wird dieser als wichtiger Standort mit Basishafenfunktion für die Planungsregion Vorpommern festgesetzt.
Das Sportboothafenkonzept für die Planungsregion Vorpommern (2017) definiert den Nordhafen Peenemünde sowohl als Basis- als auch als Etappenhafen. Neben der Marina Kröslin und dem Nothafen Darßer Ort' ist der Nordhafen Peenemünde der einzige große Hafen an der Außenküste – und somit einer der wenigen Etappenhafen im grobmaschigen Hafennetz entlang der Außenköüste.
Als Basishafen stellt der Nordhafen Peenemünde eine besondere Bedeutung innerhalb des Reviers bzw. für das gesamte Hafennetz aufgrund der guten landseitigen Erreichbarkeit und des großen und modernen maritimen Dienstleistungs- und Versorgungsangebotes dar. Neben dieser regionalen Bedeutung dient er vor allem als Basishafen für Überregionale Segler, also für die Adressatengruppe, die eine längere landseitige Wegstrecke zurücklegen, um zum Liegeplatz ihres Bootes zu gelangen.
Der Ausbau und die Umnutzung bestehender Sportboothafenanlagen soll Vorrang vor dem Bau neuer Anlagen haben (6.4.4 (8) RREP VP). Weiter soll gem. 6.4.4 (7) RREP VP die Attraktivität der Planungsregion Vorpommern für den Sportboottoursmus durch die qualitative Verbesserung der Hafenanlagen einschließlich der entsprechenden Zufahrtswege und die Schaffung neuer Liegeplatzkapazitäten erhöht werden. Dies schließt die Liegeplätze für die Wintersaison mit ein.
Während der Wintermonate sind die meisten Motor- und Segelboote witterungsbedingt nicht im Wasser haltbar. Um Schäden durch Eis, Sturm etc. zu vermeiden, müssen in hiesigen Breitengraden Boote an Land überwintern. Winterlagerstellplätze für Bootstrailer bieten geeignete Bedingungen und ermöglichen eine sichere Lagerung ohne Eingriff in die Natur, d.h. eine Flächenversiegelung 0.0. ist nicht notwendig. Das Anbieten solcher Überwinterungsmöglichkeiten ist für den Betrieb YHP wirtschaftlich und beirieblich existenziell notwendig. Es stellt eine wesentliche Ergänzung zur ganzjährigen Nutzung und nachhaltigen Entwicklung des Hafenstandortes dar. Mit der 4. Änderung und 2. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 soll eine geringfügige Erweiterung des nördlichen Geltungsbereiches zur Schaffung einer saisonalen Abstellfläche (Winterlagerfläche) für Bootstrailer geschaffen werden. Dazu wird eine Teilfläche des Flurstückes 8/4, im Flächennutzungsplan als Wiese ausgewiesen, im Zuge der 4. Änderung und 2. Ergänzung als saisonale Abstellfläche (Winterlagerfläche) für Bootstrailer festgesetzt. Eine Bodenversiegelung wird vermieden und die Wiese wird weiterhin naturnah genutzt, da die Nutzung schonend und zeitlich begrenzt erfolgt. Weiter soll ein Baufeld für max. 8 Mitarbeiterappartements (Baufeld 11) geschaffen werden. Im Zuge der 4. Änderung und 2. Ergänzung wird festgesetzt, dass auf dem Flurstück 1/73 ein Gebäude für max. 8 Arbeiterappartements errichtet werden darf. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation ist die Bindung von Mitarbeitern außergewöhnlich schwer. Die Schaffung von Mitarbeiterwohnraum dient der langfristigen Sicherung des Unternehmens, der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sowie der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten.
Die Attraktivität des YHP als Arbeitgeber kann durch das Anbieten von entsprechenden Mitarbeiterappartements gesteigert werden und sichert so den Erhalt und Betrieb des Unternehmens.
Gem. Karte Blatt 1 des Regionalen Raumentwicklungskonzeptes Vorpommern wird der Inselnorden einschl. Nordhafen Peenemünde als Tourismusraum dargestellt. In den Vorbehaltsgebieten Tourismus (Tourismusräume) hat die Entwicklung ihrer Eignung und Funktion für Tourismus und Erholung eine besondere Bedeutung (3.1.3 (1) RREPVP). Der maritime Tourismus ist zielgerichtet und nachhaltig zu entwickeln. Dabei sind die bestehenden großen Potenziale für den Ausbau eines breit gefächerten Angebotes zu nutzen (3.1.3 (17) RREP VP). Weiter ist in Tourismusräumen sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Entwicklung von Campingund Wohnmobilstellplätzen anzustreben (3.1.3 (14) RREP VP). Daher wird im Zuge der 4. Änderung und 2. Ergänzung festgesetzt, dass östlich des Hafenbeckens 8 Wohnmobilstellplätze je 3,00 m x 8,50 m festgesetzt werden.
Diese dienen zur Weiterentwicklung des touristischen Angebotes im Hafen – basierend auf der bereits sehr hohen Nachfrage.
Abschließend wird für ein hafenansässiges, gewerblich tätiges Unternehmen im Zuge der 4. Änderung und 2. Ergänzung festgesetzt, dass ein ortsfestes schwimmendes Floating house (800 m x 10,00 m) im Flurstück 1/21 (Hafenbecken) als Büro errichtet werden darf.
Die Planung wird nach 8 2 ff BauGB aufgestellt. Es ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Entsprechend $ 1 Abs. 6 Nr. 17 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet. Insbesondere für die Schutzgüter Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind Eingriffswirkungen in unterschiedlichem Maße gegeben. Im Umweltbericht wird dargestellt, wie die Auswirkungen des Planvorhabens durch ein umfangreiches Konzept unterschiedlicher Maßnahmen vermieden, verringert und ausgeglichen werden können.
Die Checkliste gemäß $ 2 Abs. 4 BauGB wird mit den Beteilligungsunterlagen zum Vorentwurf versandt. Derzeit liegen noch keine umwelibezogenen Stellungnahmen vor.
4. Der Beschluss wird gemäß 8 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Peenemünde, den 05.01.2026