Titel Logo
Der Usedomer Norden
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Strandbereich" für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3

Der Geltungsbereich der 5. Planänderung umfasst lediglich die Teilplangebiete 5.1 und 5.2 mit dem Strandhotel Usedom" und die Teilplangebiete 7.1 bis 7.3 mit dem Hotel am Meer" einschließich der zum Grundstück gehörenden

Infrastruktureinrichtungen und Freiflächen. Das Änderungsgebiet weist eine Gesamtfläche von rd. 5.427 m? auf. Es handelt sich um die Flurstücke 31/72, 31/93 und 31/446 in der Flur 3, Gemarkung Karlshagen.

Das Bebauungsplangebiet Nr. 2 befindet sich im nordöstlichen Teil des Ostseebades unmittelbar an der Ostsee und umfasst den Bereich um den Strandvorplatz. Im Norden wird das Plangebiet durch die Dünen und die Ostsee, im Osten und Westen

durch Kiefernwald und im Süden durch die Zeltplatzstraße begrenzt.

Aufgrund des 8 13 1.V.m. 8 10 des Baugesetzbuches vom 3. November2017 (BGBI. |, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, nach $ 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 344) in der derzeit gültigen Fassung, sowie des $ 11 Abs. 3 des Gesetzes Über Naturschutz unLandschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. 9. 2542), in der derzeit gültigen Fassung, wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Karlshagen vom 04.12.2025 die Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Strandbereich" - für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

Der Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Strandbereich" – für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3 wird hiermit bekanntgemacht.

Die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Strandbereich" - für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3 tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Strandbereich" - für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3 mit Plan und Begründung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 in Zimmer Nr. 207 während folgender Zeiten einsehen und Über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ergänzend sind im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de die Bekanntmachung der Satzung unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Karlshagen sowie die Satzungsfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Strandbereich" - für die Teilplangebiete 5.1, 5.2 und 7.1 bis 7.3 mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung unter dem Link Gemeinde Karlshagen, Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodatenmv. de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in $ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und $ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (8 215 Abs. 1 BauGB)

Auf die Vorschriften des $ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 8 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 270, 351), über die fritgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und Über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Karlshagen, den 06.01.2026