Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Der Winter hat Einzug gehalten und wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß der örtlichen Satzung, verpflichtet sind, die Gehwege vor Ihren Grundstücken bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen.
Die Räum – und Streupflicht gilt in der Regel ab 07:00 und ist bis 20:00 Uhr aufrecht zu erhalten.
Bitte sorgen Sie für einen sicheren Zustand der Gehwege, um Unfälle zu vermeiden.
Bei Nichterfüllung kann eine Haftung bei Schadensfällen entstehen.