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Der Usedomer Norden
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über den Vorentwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide i.V.m. Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Trassenheide "Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ in der Fassung von 07-2023

Geltungsbereich

Das Planänderungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch den Wiesenweg und das Gewerbegebiet Trassenheide (Bebauungsplangebiet Nr. 1 "Am Bahnhof"), im Osten durch einen Graben (Gewässer II. Ordnung) und Flächen für die Landwirtschaft, im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft und im Westen durch die Landesstraße 264 begrenzt.

Das Planänderungsgebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung

Trassenheide

Flur

1

Flurstücke

10/30 teilweise, 10/31, 10/32, 11/1, 11/2, 12/1 teilweise und 12/2

Fläche

rd. 5,3 ha

1.

Die Gemeindevertretung Trassenheide hat in der öffentlichen Sitzung am 06.09.2023 den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide mit Planzeichnung, Begründung, Checkliste für die Umweltprüfung, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Geotechnischer Vorerkundung in der Fassung von 07-2023 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide in der Fassung von 07-2023, bestehend aus

  • Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B),
  • Begründung (Teil 1),
  • Checkliste für die Umweltprüfung,
  • Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag,
  • Geotechnischer Vorerkundung sowie
  • der nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme

liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

von Montag, den 30.10.2023 bis Montag, den 04.12.2023

(jeweils einschließlich)

im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag

von

8.30 Uhr

bis

12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von

13.30 Uhr

bis

15.00 Uhr und

Dienstag

von

13.30 Uhr

bis

16.00 Uhr und

Donnerstag

von

13.30 Uhr

bis

18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) eingereicht werden.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungs-unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Trassenheide eingestellt.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

3.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:

-

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

-

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide erläutert. Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen planerisch vorbereitet werden.

Für gewerbliche Ansiedelungen hat die Gemeinde in den 90er Jahren das Bebauungsplangebiet Nr. 1 „Am Bahnhof“ erschlossen und an Ansiedlungswillige veräußert. Angebotsflächen stehen nicht mehr zur Verfügung.

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren vermehrt Anträge auf Bereitstellung von Bauland zur Ansiedlung gewerblicher Firmen erhalten. Die Gemeinde hat daher auf Ebene der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Standorte zur Entwicklung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen untersucht und sich für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes südlich des Wiesenweges entschieden. Mit der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt die Gemeinde Trassenheide das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zusätzlicher gewerblicher Firmen, vorwiegend für den gemeindlichen Bedarf und für das kreisliche Rettungswesen zur Verfügung zu stellen.

Zur Umsetzung des Planungsziels hat die Gemeindevertretung des Ostseebades Trassenheide am 16.08.2022 den Beschluss zur Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Bisherige Nutzungsarten der Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan:

-

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b) BauGB als Aufforstungsflächen und

-

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB

Geplante Nutzungsart gemäß der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes:

-

Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO

mit Darstellung der Verkehrsflächen Zweckbestimmung Rad - und Wanderweg entlang der Landesstraße 264 und Planstraße sowie eines unterirdischen MS- Kabels der E.DIS Netz GmbH.

-

Die Planänderung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet. Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen von 07-2023.

-

Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er beinhaltet die Untersuchung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

-

Zur Ermittlung der Bodensituation im Planänderungsgebiet und zur möglichen Betroffenheit eines Moorstandortes wurde eine Geotechnische Vorerkundung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass oberflächlich keine Torfe oder andere organogene Bildungen vorkommen, die auf Moorbildungen schließen lassen. Auf der Grundlage der Untersuchungen wurden Aussagen für die Bauausführung und des Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser getroffen.

-

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentliche umweltbezogene Stellungnahme wurde bei der Erstellung des Vorentwurfes beachtet:

-

Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

(Stellungnahme vom 29.03.2023 zur Planungsanzeige)

Die Ziele der Raumordnung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Dennoch sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen:

Die gewerbliche Bauflächenentwicklung hat sich am Eigenbedarf der Gemeinde zu orientieren. Es ist eine alternative Standortprüfung durchzuführen.

Die Ziele der Raumordnung zu Tourismus, Naturschutz und Landschaftspflege, Küstenschutz und Trinkwasser sind in die Planung einzustellen.

3.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Trassenheide, den 21.09.2023

Dumke
Bürgermeister