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Der Usedomer Norden
Ausgabe 10/2024
Informationen der Amtsverwaltung
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Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Usedom-Nord

Sicherlich haben Sie schon von ZENSUS 2022 (Einwohnerermittlung) gehört.

Nachdem uns bekannten Zahlen gibt es zwischen Einwohnerzahlen laut ZENSUS 2022 und den Einwohnerzahlen laut Einwohnermeldeamt des Amtes große Unterschiede.

Die Einwohnerzahlen von ZENSUS 2022 sind generell geringer als die Einwohnerzahlen in unserem Melderegister bzw. im Melderegister des Statistischen Landesamtes. Die Einwohnerzahlen laut ZENSUS 2022 werden unter anderem als Grundlage für die Schlüsselzuweisung unserer Gemeinden verwendet.

Dies würde sich negativ auf die Jahre 2020 bis 2024 auswirken. Wir sind aktuell dabei, zu prüfen, wie wir gegen diese Zahlen vom ZENSUS 2022 vorgehen können. Wahrscheinlich werden wir für die Gemeinden eine eigene zusätzliche Einwohnerzählung vornehmen. Sollten wir uns zu diesem Weg entscheiden, und Sie erhalten Post von uns, bitten wir Sie die Fragen schnellsten mitwirkend zu beantworten, da wir nach Eingang der Bescheide nur einen Monat Zeit haben um Klage zu erheben.

Beispielhaft möchte ich Ihnen mögliche negative Auswirkungen auf die Gemeinde Ostseebad Karlshagen darlegen. Ca. 370 Tsd. € pro Jahr weniger an Schlüsselzuweisungen und im Ostseebad Zinnowitz wären es 450 Tsd. € pro Jahr. Aus diesen beiden Zahlen können Sie erkennen, wie wichtig es ist, dass die Einwohnerzahlen korrekt erfasst und als Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen verwendet werden.

Ich bedanke mich herzlichst im Voraus für Ihre Mithilfe und Mitarbeit.

Denn nur so kann die finanzielle Weiterentwicklung unserer Gemeinden abgesichert werden.

Amtsvorsteher
Amt Usedom-Nord
Wolfgang Gehrke