Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) wird die Verkehrsfläche „Siedlerweg" in der Gemeinde Mölschow im Lageplan dargestellte Fläche - mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Mölschow, Flur 5, Flurstücke 61/3 (Teiletück), 66/2 (Teilstück), und 68/8 (Teilstück) - als öffentliche Straße gewidmet.
Gemäß § 3 Ziffer 3a StrWG-MV wird die Gemeindestraße als Ortsstraße eingruppiert.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Mölschow. Es erfolgt keine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten. Die Straße wird im amtlichen Straßenverzeichnis der Gemeinde Mölschow mit der Lagebezeichnung „Siedlerweg" geführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow hat auf ihrer Sitzung am 15.07.2025 mit Beschiuss-Nr. GVMö/064/2025 die Widmung der oben genannten Flächen für den öffentlichen Verkehr beschlossen.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingelegt werden.
Ostseebad Zinnowitz, 22.09.2025