Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(StrWG-MV) wird die Verkehrsfläche „Wilde Hütung" in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen im Lageplan dargestellte Fläche - mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Karlshagen, Flur 2, Flurstücke 250/2, 250/19 (Teilstück), 218/26, 217/2, 261/1, 267/2, 266/9, 266/10, 264/11, 262/6, 262/9 und 262/7 - als öffentliche Straße gewidmet.
Gemäß § 3 Ziffer 3a StrWG-MV wird die Gemeindestraße als Ortsstraße eingruppiert Die im Lageplan rot schraffierten Flächen (Flurstück 262/9 und 262/7 sowie die Teilflächen der Flurstücke 250/2 und 250/19) werden gemäß § 3 Ziffer 4 StrWG-MV als sonstige öffentliche Straße eingruppiert.
§ 3 Ziffer 4 StrWG-MV:
Sonstige öffentliche Straßen, das sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und keiner anderen Straßengruppe angehören.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ostseebad Karlshagen. Es erfolgt keine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten. Die Straße wird im amtlichen Straßenverzeichnis der Gemeinde Ostseebad Karlshagen mit der Lagebezeichnung „Wilde Hütung" geführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen hat auf ihrer Sitzung am 17.07.2025 mit Beschluss-Nr. GVKh/142/2025 die Widmung der oben genannten Flächen für den öffentlichen Verkehr beschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingelegt werden.