Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Möwenstraße 1
17454 Zinnowitz
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) wird die Verkehrsfläche im „Mölschower Weg"/"Birkenhain" in der Gemeinde Ostseebad Trassenheide im Lageplan dargestellte Fläche mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Trassenheide, Flur 2, Flurstücke 130/38 (Teilstück), 144/359(Teilstück), 133/20 (Teilstück), 132 (Teilstück) und 133/11 als öffentliche Straße gewidmet.
Gemäß § 3 Ziffer 3a StrWG-MV wird die Gemeindestraße als Ortsstraße eingruppiert.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Ostseebad Trassenheide.
Es erfolgt keine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten.
Die Straße wird im amtlichen Straßenverzeichnis der Gemeinde Ostseebad Trassenheide mit der Lagebezeichnung „Mölschower Weg" geführt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide hat auf ihrer Sitzung am 09.07.2025 mit Beschluss-Nr. GVTh/114/2025 die Widmung der oben genannten Flächen für den öffentlichen Verkehr beschlossen.
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingelegt werden.
Ostseebad Zinnowitz, 22.09 2025