Die Gemeinden des Amtes Usedom-Nord möchten auch im Haushaltsjahr 2026 die ortsansässigen Vereine im Rahmen ihrer Finanzkraft auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Förderungen der Vereine unterstützen. Die Vereinstätigkeiten liegen im besonderen gemeindlichen Interesse und es ist schön zu sehen, dass sich auch Kinder und Jugendliche in das Vereinsleben einbringen können.
Da wir natürlich keinen Verein vergessen möchten, denken Sie bitte daran, dass die Anträge für das Haushaltsjahr 2026 fristgerecht im Amt Usedom-Nord eingehen. Die Anträge können mit dem entsprechenden Antragsformular schriftlich und vollständig für die jeweiligen Gemeinden wie folgt spätestens gestellt werden:
| Gemeinde | spätester Abgabetermin |
| Ostseebad Zinnowitz | 31. Oktober 2025 |
| Ostseebad Karlshagen | 28. Februar 2026 |
| Ostseebad Trassenheide | 31. März 2026 |
| Gemeinde Mölschow | 31. März 2026 |
| Gemeinde Peenemünde | 31. März 2026 |
Bitte beachten Sie, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Das Antragsformular und die Richtlinien der jeweiligen Gemeinden finden Sie auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter www.amtusedomnord.de/formulare/kaemmerei.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben auf unsere Internetseite zugreifen zu können oder Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei Frau N. Schütt telefonisch unter 038377-73124 oder per E-Mail an n.schuett@amtusedomnord.de melden oder Sie kommen gerne persönlich im Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, Zimmer 305 vorbei.
Des Weiteren möchten wir Sie mit diesem Aufruf auch noch einmal erinnern, dass Sie bis zum 15.12.2025 die Verwendungsnachweise über den diesjährigen Zuschuss erbringen müssen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord oder Sie erhalten es bei Frau Schütt.
Haben sich Änderungen in Ihrem Verein ergeben (Kontaktdaten, Vorstand, Sitz, etc.), informieren Sie uns bitte per E-Mail an n.schuett@amtusedomnord.de.