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Der Usedomer Norden
Ausgabe 11/2023
Informationen der Amtsverwaltung
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Information über die Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde vom Bundestag am 7. Juli 2023 verabschiedet und durch den Bundesrat am 29. September 2023 zugestimmt.

Damit dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Durch die Abschaffung der Kinderreisepässe können ab dem 01.01.2024 nur noch Reisepässe beantragt werden, welche durch die Bundesdruckerei produziert werden und nicht mehr durch das Amt direkt ausgestellt werden.

Hier ist darauf zu achten, dass die Fertigstellung der Dokumente ca. 4 bis 5 Wochen dauern kann.

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder benötigen wir die entsprechende Geburtsurkunde und ein aktuelles biometrisches Passbild.

Als Eltern haben Sie die Wahl zwischen einem Personalausweis (europaweit gültig) und einem Reisepass (weltweit gültig).

Ab einem Alter von 6 Jahren ist es erforderlich, dass die Kinder bei der Beantragung vor Ort dabei sind.