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Der Usedomer Norden
Ausgabe 11/2023
Informationen der Eigenbetriebe
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Ausschreibung

Dienstleistungskonzession für die exklusive, mobile Strandversorgung am Strand der Gemeinde Karlshagen

Der Eigenbetrieb „Tourismus und Wirtschaft“ schreibt im Namen der Gemeinde Karlshagen die exklusive mobile Strandversorgung mit Eis, heißen und kalten Getränken und Kleinstimbissangeboten für den Zeitraum 2024 bis 2026 (jeweils vom 01.05. bis 30.09. des Jahres) zu folgenden Bedingungen aus:

Der mobile Eisverkauf am Strand des Ostseebades Karlshagen ist im Bereich 10A – 10P zulässig.

Die Vergabe bezieht sich nur auf das Exklusivrecht, die zugelassenen Waren am Strand mobil zu verkaufen.

Ein genereller Konkurrenzschutz für die Strandversorgung selbst und deren Umfeld wird nicht gewährt.

Für den mobilen Verkauf am Strandabschnitt Karlshagen werden 5 elektrobetriebene Fahrzeuge/Strandbuggys zugelassen, die Versicherungsschutz nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften besitzen.

Der stationäre Betrieb wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.

Die Konzession wird an ein Unternehmen einer juristischen oder natürlichen Person vergeben. Bietergemeinschaften werden zugelassen.

Das Unternehmen und der oder die Geschäftsführer des Unternehmens müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

-

Gewerberechtliche Zulassung;

-

keine Vorstrafe;

-

Erfahrungen bei der Urlauberversorgung in Ostseebädern;

-

Sicherstellung der kurzfristigen Erreichbarkeit;

-

Ehrlichkeit und Angebotstreue in früheren Ausschreibungsverfahren;

-

Wahrung des Ansehens der Gemeinde Karlshagen durch einwandfreies Geschäftsgebaren und Auftreten;

-

Beachtung von Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz;

2.

Die Weitergabe der Konzession an Dritte ist nicht gestattet. Soweit sich der Bewerber beim Strandverkauf Dritter bedient, ist dies nur im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und tarifvertraglicher Vorschriften zulässig.

3.

Für die Sondernutzung werden Entgelte erhoben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufforderung an die Bewerber, hierzu ein konkretes Angebot abzugeben.

4.

Die Sondernutzung bezieht sich auf die Strandabschnitte 10A – 10P für Karlshagen.

5.

Die Zahlung des Entgeltes erfolgt im Voraus bis spätestens 31.05. eines jeden Jahres.

Bitte reichen Sie mit der Bewerbung folgende Unterlagen ein:

1.

Betreiberkonzept mit Aussagen zu:

-

Äußerer Gestaltung, Auftritt vor Ort, Corporate Design

-

Gastronomischem Sortiment mit Preisangaben, Regionalbezug des Angebotes

-

Zahl und Art der Mitarbeitenden

-

Anlieferung, Transport

2.

Angebot zur Höhe des jährlichen Entgeltes (Netto- u. Bruttoangabe)

3.

Kurzlebenslauf, Nachweise zur Sachkunde und zur beruflichen Erfahrung im touristischen Dienstleistungsbereich/mobilen Strandversorgung

4.

Gewerbeanmeldung

5.

Aufstellung und Nachweis der sachlichen Voraussetzungen (Strandbuggy, Kühltechnik, Lagerräume, Unterstellmöglichkeiten)

6.

Bonitätsnachweis

7.

Auszug aus dem Bundeszentralregister

8.

Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes bei Mitarbeitenden

9.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

10.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes

11.

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

12.

Nachweis der straßenverkehrsrechtlichen Haftpflichtversicherung für die Fahrzeuge

13.

Entsorgungskonzept, Nachweis zur Bereithaltung von ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten

14.

Referenzen zu früheren Tätigkeiten in vergleichbaren Bereichen

Nach der Entscheidung über die Vergabe wird über die Nutzung des Strandes zwischen der Gemeinde Karlshagen (10A – 10P) und dem ausgewählten Bewerber ein privatrechtlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die vorstehenden Ausschreibungsbedingungen sind Gegenstand der vom Bewerber zu erfüllenden Vertragspflichten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre.

Bei der Entscheidung über die Vergabe wird die Gemeinde Karlshagen neben dem Höchstgebot auch alle weiteren vorgenannten Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Höhe des Gebotes ist damit ein wesentliches, jedoch nicht das alleinige Kriterium für die Auswahlentscheidung. Die Gemeinde Karlshagen wird die Auswahlentscheidung nach den anerkannten verwaltungsrechtlichen Grundsätzen herbeiführen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Entscheidung besteht nicht. Es handelt sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren, sodass das Verfahren nicht den Vorschriften der VOL unterliegt.

Ihr schriftliches Angebot mit den vorgenannten Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.12.2023 in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

„Mobile Strandversorgung 2024-2026“

an den

Eigenbetrieb „Tourismus und Wirtschaft“ Karlshagen

Hauptstraße 4

17449 Karlshagen

Karlshagen, den 13.10.2023

Katrin Jaddatz
Leiterin Eigenbetrieb