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Der Usedomer Norden
Ausgabe 11/2023
Wir gratulieren
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Information zu den Ehrungen bei Ehe- und Geburtstagsjubiläen

Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz informiert, dass die Gemeindevertretung am 17.10.2023 folgenden Beschluss (GVZin/656/2023) gefasst hat:

Ehrung bei Geburtstagsjubiläen

Die persönliche Ehrung inkl. Gutschein im Wert von 15,00 € durch den Bürgermeister oder eine andere vertretende Person, wird ab dem 70. Geburtstag in 5-Jahresschritten und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr vorgenommen. Zum 100. Geburtstag erhält der Jubilar zusätzlich einen Blumenstrauß in Höhe von 25,00 €.

Ehrung bei Ehejubiläen

Für die Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum in 5-Jahresschritten wird eine Glückwunschkarte versandt.

Alle Altersjubilare zwischen 70 und 100 in 5-Jahresschritten und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr, erscheinen im monatlichen Mitteilungsblatt „Der Usedomer Norden“ unter der Rubrik „Wir gratulieren“. Ehepaare, die das 50. Ehejubiläum feiern sowie alle darauffolgenden Ehejubiläen in 5-Jahresschritten, erscheinen ebenfalls im Mitteilungsblatt „Der Usedomer Norden“ unter der Rubrik „Wir gratulieren“. Außerdem gibt die Amtsverwaltung diese Informationen an die Ostsee-Zeitung weiter.

Nach § 50 Bundesmeldegesetz haben die betroffenen Personen das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen (Formular dafür online unter www.amtusedomnord.de oder im Einwohnermeldeamt), so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, die gewünschten Daten zwecks obiger Ehrung zu erhalten. Trotz der selbst veranlassten Sperre kommt es öfter vor, dass sich Jubilare beschweren, dass keine entsprechende Ehrung erfolgte.

Wir weisen deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es der Gemeinde nicht möglich ist, Ehrungen vorzunehmen, wenn eine derartige Auskunftssperre im Einwohnermeldeamt vorliegt bzw. nicht alle Daten bei den Wohnsitzanmeldungen angegeben wurden. So können z. B. Ehejubiläen, auch wenn keine Auskunftssperre vorliegt, nicht gewürdigt werden, wenn die Daten der Eheschließung bei Zuzug nicht angegeben werden und die Eheschließung nicht im Standesamt in Zinnowitz erfolgte.

Es ist zu diesem Zweck wichtig, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger genau überlegen, welche Daten sie der Gemeinde zugänglich machen wollen. Gegebenenfalls sollte eine Abstimmung mit dem Einwohnermeldeamt erfolgen.