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Der Usedomer Norden
Ausgabe 12/2023
Informationen der Amtsverwaltung
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Ausschreibung über die Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen

Auf der Grundlage von § 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für das Amt Usedom-Nord eine Schiedsstelle zu unterhalten.

Nach Ablauf der Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen ist die Schiedsstelle des Amtes Usedom-Nord neu zu besetzen.

Die Aufgabe der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson und mindestens einem Vertreter wahrgenommen.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Schiedsstelle ist zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, sowie für das Sühneverfahren in bestimmten Strafsachen. Interessierte Bürger/innen der amtsangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, sich für die Wahl als Schiedsmann/Schiedsfrau zu bewerben.

Bewerbungen können an das Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, gerichtet werden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter des Ordnungs- und Sozialamtes, Herr Reno Hamann.

Amt Usedom-Nord

Möwenstraße 1

Der Amtsvorsteher

17454 Ostseebad Zinnowitz