Auf der Grundlage von § 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für das Amt Usedom-Nord eine Schiedsstelle zu unterhalten.
Nach Ablauf der Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen ist die Schiedsstelle des Amtes Usedom-Nord neu zu besetzen.
Die Aufgabe der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson und mindestens einem Vertreter wahrgenommen.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Schiedsstelle ist zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, sowie für das Sühneverfahren in bestimmten Strafsachen. Interessierte Bürger/innen der amtsangehörigen Gemeinden werden aufgefordert, sich für die Wahl als Schiedsmann/Schiedsfrau zu bewerben.
Bewerbungen können an das Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, gerichtet werden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen der Leiter des Ordnungs- und Sozialamtes, Herr Reno Hamann.
| Amt Usedom-Nord | Möwenstraße 1 |
| Der Amtsvorsteher | 17454 Ostseebad Zinnowitz |