Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die vergangene Grundsteuerreform 2025 können die Finanzämter gegenwärtig noch keine Fortschreibungen auf den Stichtag 01.01.2026 und weitere Folgestichtage durchführen. Die dafür erforderlichen Programme werden voraussichtlich im Laufe des Dezembers zur Verfügung gestellt.
Der Fälligkeitstermin 15.02. entfällt daher wahrscheinlich auch im Haushaltsjahr 2026. Dieser Fälligkeitstermin würde folglich nicht gemahnt und / oder vollstreckt werden.
Bitte sehen Sie von Überweisungen auf Grundlage des Bescheides über Grundbesitzabgaben aus dem Jahr 2025 ab. Dies ist auch der Fall, wenn Sie auf Ihrem derzeitigen Jahresbescheid den Vermerk „Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre, wenn keine Änderung erfolgt.“ haben. Wir bitten Sie ebenfalls Ihre Zahlungsanweisungen (Daueraufträge / Terminüberweisungen) für den 15.02.2026 einzustellen.
Die von Ihnen im Amt Usedom-Nord vorliegenden Lastschriftmandate für die Grundbesitzabgaben werden erst genutzt, wenn Sie Ihren Abgabenbescheid erhalten haben und dieser bestandkräftig geworden ist.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen