Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Durch Beschluss-Nummer GVTh/425/2023 des Hauptausschusses der Gemeinde Ostseebad Trassenheide am 24. Oktober 2023 wird auf Grundlage von § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) bei der Straßenaufsichtsbehörde ein Antrag auf Teileinziehung gestellt.
Die Teileinziehung bezieht sich auf den hinteren rechten Teil der Straße „Am Walde" bis zur Straße „Am Trassenmoor". Durch die Teileinziehung erfolgt die dauerhafte Tonnagebegrenzung auf maximal 5,5 Tonnen.
Dieser Teil der Straße „Am Walde" ist derzeit durch Baufahrzeuge stark frequentiert und die Fahrbahn dadurch bereits beschädigt. Die dauerhafte Tonnagebegrenzung auf 5,5 Tonnen ist erforderlich, um weitere Schäden zu vermeiden.
Der Plan über die Teileinziehung kann 4 Wochen nach Bekanntgabe im Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1 in 17454 Ostseebad Zinnowitz, während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Einwende gegen die Teileinziehung sind innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei dem Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1 in 17454 Ostseebad Zinnowitz zu erheben.