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Der Usedomer Norden
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße

3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain“

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße umfasst das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der

Gemarkung

Karlshagen

Flur

2

Flurstück

250/1 teilweise

Fläche

rd. 3.271 m²

Das Bebauungsplangebiet Nr. 31 befindet sich südlich der Landesstraße 264 (Hauptstraße) und südlich der Gartenstraße. Es wird im Norden durch eine alte Hoflage und Wiesenflächen, im Nordwesten durch die Wohnbebauung des Bebauungsplangebietes Nr. 4, im Südosten durch Waldflächen sowie im Süden und im Südwesten durch Wiesenflächen begrenzt.

Der Geltungsbereich der 1. Planänderung umfasst ausschließlich die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichneten Teilflächen der Baugebiete 1 (Änderungsgebiet 1 - Ä 1) und 2 (Änderungsgebiet 2 - Ä 2).

Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 des Baugesetzbuches vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung, wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Karlshagen vom 22.11.2023 die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße wird hiermit bekanntgemacht.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße tritt mit Ablauf des 21.02.2024 in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße mit Plan und Begründung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag bis Freitag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ergänzend sind im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de die Bekanntmachung der Satzung unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Karlshagen sowie die Satzungsfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung unter dem Link Gemeinde Karlshagen, Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V, S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Karlshagen, den 25.01.2024