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Der Usedomer Norden
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide

i.V.m. Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Trassenheide „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ in der Fassung von 11-2024

Geltungsbereich

Das Planänderungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch den Wiesenweg und das Gewerbegebiet Trassenheide (Bebauungsplangebiet Nr. 1 "Am Bahnhof"), im Osten und Süden durch Flächen für die Landwirtschaft und im Westen durch die Landesstraße 264 begrenzt.

Das Planänderungsgebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung

Trassenheide

Flur

1

Flurstücke

10/30 teilweise, 10/31, 10/32, 11/1, 11/2, 12/1, 12/2, 13, 14 und 15 teilweise

Fläche

rd. 10,5 ha

1.

Die Gemeindevertretung Trassenheide hat in der öffentlichen Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide mit Planzeichnung, Begründung einschl. Umweltprüfung, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Geotechnischer Vorerkundung in der Fassung von 11-2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide in der Fassung von 11-2024, bestehend aus

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Planzeichnung,

-

Begründung einschl. Umweltprüfung,

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Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag,

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Geotechnischer Vorerkundung sowie

-

den nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 03.03.2025 bis Freitag, den 04.04.2025 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter: https://amtusedomnord.de (Pfad: Bekanntmachungen, Gemeinde Trassenheide) sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung) zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an: info@amtusedomnord.de übermittelt werden.

Stellungnahmen zum Entwurf können bei Bedarf auch auf anderem Wege (zum Beispiel schriftlich vor Ort während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord zur Niederschrift oder postalisch unter der oben genannten Adresse) vorgebracht werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann zusätzlich jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord erhalten.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord (Bauamt) Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung der Öffentlichkeit am Planentwurf unterrichtet.

3.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:

-

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

-

In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Trassenheide erläutert. Im Rahmen der 6. Änderung des Flächen-nutzungsplanes soll die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen planerisch vorbereitet werden.

Für gewerbliche Ansiedelungen hat die Gemeinde in den 90er Jahren das Bebauungsplangebiet Nr. 1 „Am Bahnhof“ erschlossen und an Ansiedlungswillige veräußert. Angebotsflächen stehen nicht mehr zur Verfügung.

Die Gemeinde hat in den letzten Jahren vermehrt Anträge auf Bereitstellung von Bauland zur Ansiedlung gewerblicher Firmen erhalten. Die Gemeinde hat daher auf Ebene der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Standorte zur Entwicklung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen untersucht und sich für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes südlich des Wiesenweges entschieden. Mit der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt die Gemeinde Trassenheide das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zusätzlicher gewerblicher Firmen, vorwiegend für den gemeindlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Bisherige Nutzungsarten der Flächen im wirksamen Flächen-nutzungsplan:

-

Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b) BauGB als Aufforstungsflächen und

-

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB

Geplante Nutzungsarten gemäß der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes:

-

Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO

-

Öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (Planstraße und Rad - und Wanderweg entlang der Landesstraße 264)

-

Flächen für Versorgungsanlagen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB (unterirdischen MS- Kabel der E.DIS Netz GmbH)

-

Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) BauGB

-

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4 BauGB mit der Zweckbestimmung Kompensation und Artenschutz

-

Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind (Hochwasserschutz) gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB

-

nachrichtliche Übernahmen

-

gesetzlich geschütztes Biotop

-

Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten gemäß § 5 Abs. 4a BauGB

-

Die Planänderung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, die zu folgendem Ergebnis kommt:

Mit der Bereitstellung weiterer neuer Gewerbeflächen möchte die Gemeinde die Ansiedlung gewerblicher Firmen, insbesondere für den gemeindlichen Bedarf ermöglichen und diesen perspektivische Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Zudem wird der steigenden Nachfrage nach Bauland zur Ansiedlung gewerblicher Firmen Rechnung getragen. Die Entwicklung des Gewerbegebietes trägt zur Stärkung der gemeindlichen gewerblichen und touristischen Infrastruktur bei. Durch die Ortsrandlage können Immissionskonflikte zu Wohn- und Beherbergungsbebauungen ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind damit nicht zu erwarten. Die Erschließung des Planänderungsgebietes ist durch die Nutzung bestehender verkehrs- und medienseitiger Anlagen gesichert.

Mit der Umsetzung der Planungen ergeben sich Verluste von Böden, die von besonderer funktionaler Bedeutung sind. Im Rahmen einer Bodensondierung konnte ausgeschlossen werden, dass ein hochwertiger Niedermoorstandort betroffen ist. Das Maß der Versiegelungen wird durch die im verbindlichen Bauleitplan getroffenen Festsetzungen zur GRZ festgelegt. Die Bodenversiegelungen werden als Eingriff bewertet und bedingen ein zusätzliches Kompensations-erfordernis.

Eine Erweiterung von gewerblichen Bauflächen entspricht den landesplanerischen Zielstellungen der Raumordnung Vorpommern. Es handelt sich bei dem Vorhaben nicht um eine Neuanlage eines Gewerbebetriebes, sondern um einen Anschluss an einen bereits gewerblich genutzten Standort. Dem Schutzgut Fläche wird damit Rechnung getragen. Der Standort südlich eines bestehenden Gewerbegebietes erfüllt alle Kriterien, um die gewerblichen Flächen städtebaulich, verkehrs- und medienseitig in das Orts- und Landschaftsbild integrieren zu können, den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung zu tragen und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu befördern.

Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere können im Zuge der Umsetzung der Planvorhaben Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Mit der geplanten Bebauung und der Anlage der Verkehrsflächen ergeben sich Verluste von intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen, die eine hohe Kompensation erforderlich machen. Der Ausgleich kann im Plangebiet nicht vollständig erbracht werden, so dass Ersatzmaßnahmen erforderlich werden. Im Planänderungsgebiet befinden sich ein gesetzlich geschütztes Kleingewässer sowie gesetzlich geschützter Einzelbaumbestand. Den Belangen des Biotopschutzes gemäß § 20 NatSchAG M-V sowie des gesetzlichen Gehölzschutzes gemäß § 18 NatSchAG M-V ist bei der Planung Rechnung zu tragen.

Das Planänderungsgebiet bietet mit seinen Grünlandflächen, dem Kleingewässer sowie Gehölzbeständen potenzielle Nist- und Brutplätze für geschützte Tierarten. Um den artenschutzrechtlichen Verboten Rechnung zu tragen, sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen auf den geschützten faunistischen Bestand im Plangebiet und Umfeld zu treffen. Mit der Umsetzung einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) östlich des Planänderungsgebietes kann dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden. Es handelt sich um die Anlage eines Kleingewässers mit einer 30 m breiten Pufferzone. Um die Funktionalität des Ersatzhabitats zu gewährleisten, muss auf die im wirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesene Aufforstung von landwirt-schaftlichen Nutzflächen verzichtet werden.

Aufgrund der vorkommenden sandigen Böden und der geringen Grundwasserflurabstände ist ein Risiko für das Grundwasser gegeben. Insbesondere im Zuge der Bauausführung sind Maßnahmen des Grundwasserschutzes zu treffen.

Die Vorhaben werden in der Trinkwasserschutzzone III umgesetzt. Die damit verbundenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind zu beachten.

Aufgrund der Höhenlage des Plangebietes und eines noch fehlenden Hochwasserschutzsystems sind zur Minimierung des verbleibenden Gefährdungspotenzials Hochwasserschutzmaßnahmen im Plangeltungsbereich erforderlich.

Die planungsbedingten Neuversiegelungen von Böden und insbesondere der Verlust von Grünlandflächen und Gehölzbeständen, die eine besondere klimatische Ausgleichsfunktion übernehmen, lassen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima nicht ausschließen. Aufgrund der klimatisch günstigen Lage in der Nähe des Peenestromes und Achterwassers sowie der Ostsee und der damit verbundenen stetigen Windzirkulationen können kleinklimatische Belastungen im Planänderungsgebiet vermindert werden.

Infolge der Errichtung von Gebäuden und Hallen im Gewerbegebiet sind Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des vormals landwirtschaftlich geprägten Standortes gegeben. Die zulässigen Gebäudehöhen von 11 m über NHN als Höchstmaß werden eine kompakt erscheinende Ortsrandbebauung aus südlicher Sicht bewirken. Die geplante Bebauung bleibt aber unterhalb der Wipfelhöhen der nördlich gelegenen Waldflächen. Durch Festsetzungen zur Gestaltung und Farbgebung der baulichen Anlagen können Eingriffe in das Landschaftsbild gemindert werden. Für den Ortsbereich von Trassenheide selbst werden sich keine Beeinträchtigungen ergeben, da sich zwischen Planänderungsgebiet und Ortslage bereits ein Gewerbegebiet und Waldflächen befinden.

Im Planänderungsgebiet befinden sich keine Baudenkmale. Das Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht bekannt. Aus archäologischer Sicht sind jedoch jederzeit Funde von Bodendenkmalen möglich, so dass entsprechende Festsetzungen in den verbindlichen Bauleitplan zur Berücksichtigung dieser Belange eingestellt wurden.

Die für die biologische Vielfalt relevanten Landschaftsstrukturen, wie die Gehölzbestände, das Kleingewässer mit den uferbegleitenden Gehölzen, bleiben erhalten und werden weiter entwickelt. Mit den geplanten gewerblichen Nutzungen im Umfeld und der Überbauung von intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen können Auswirkungen auf das Schutzgut jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Bedeutung der biotopverbindenden Strukturen in dem von landwirtschaftlichen Nutzungen gezeichneten Raum wird gemindert. Mit den CEF-Maßnahmen südlich des Plangebietes werden Vegetationsstrukturen geschaffen, die Lebensräume für zahlreiche Arten bieten und damit der biologischen Vielfalt förderlich sind.

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Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er beinhaltet die Untersuchung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie).

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs-maßnahmen und der CEF-Maßnahme dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann.

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Zur Ermittlung der Bodensituation im Planänderungsgebiet und zur möglichen Betroffenheit eines Moorstandortes wurde eine Geotechnische Vorerkundung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass oberflächlich keine Torfe oder andere organogene Bildungen vorkommen, die auf Moorbildungen schließen lassen. Auf der Grundlage der Untersuchungen wurden Aussagen für die Bauausführung und des Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser getroffen.

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Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Entwurfes beachtet:

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Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (Stellungnahme vom 29.03.2023 zur Planungsanzeige)

Die Ziele der Raumordnung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Dennoch sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen:

Die gewerbliche Bauflächenentwicklung hat sich am Eigenbedarf der Gemeinde zu orientieren. Es ist eine alternative Standortprüfung durchzuführen.

Die Ziele der Raumordnung zu Tourismus, Naturschutz und Landschaftspflege, Küstenschutz und Trinkwasser sind in die Planung einzustellen.

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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Stellungnahme vom 29.11.2023)

Eine Hochwassergefährdung des Planänderungsgebietes ist nicht auszuschließen.

Die Geltungsbereichsflächen sind gemäß § 5 Abs. 3 BauGB als Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, auszuweisen.

Die Umsetzung der aus Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Minimierung des Gefährdungs- und Schadenpotenzials werden in dem sich parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 18 durch entsprechende textliche und zeichnerische Festsetzungen gesichert.

Gemäß § 5 Abs. 4a BauGB ist das Plangebiet als Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten nachrichtlich zu kennzeichnen.

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Landesamt für Kultur und Denkmalpflege -Archäologie und Denkmalpflege- (Stellungnahme vom 09.11.2023)

Durch das Vorhaben werden Belange der Baudenkmalpflege nicht berührt. Bekannte Bodendenkmale sind nicht betroffen. Da jedoch jederzeit Bodenfunde auftreten können, wurden entsprechende Ausführungen zu den Belangen der Bodendenkmalpflege in die Begründung aufgenommen.

Gemäß § 2 Abs. 1 UVPG wurden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen des Vorhabens auf die Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum ermittelt, beschrieben und bewertet.

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Landkreis Vorpommern - Greifswald (Gesamtstellungnahmen vom 24.11.2023 und 06.12. 2023)

Sachbereich Bauleitplanung:

Die verfahrensrechtlichen Hinweise sind zu beachten.

Die Vereinbarkeit der Planung mit den naturschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung sind nachzuweisen.

Sachgebiet Naturschutz:

Die Scopingunterlage wurde bis auf den Punkt Landschaftsbild bestätigt. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde eine Bewertung des Landschaftsbildes vorgenommen.

Die Hinweise zur Umweltprüfung, zum speziellen Artenschutz und zum Biotopschutz wurden bei der Entwurfserstellung beachtet.

Sachbereich Abfallwirtschaft und Bodenschutz:

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine Altlasten bekannt.

Sachgebiet Wasserwirtschaft:

Die wasserrechtlichen Auflagen und Hinweise sind in die weitere Planung einzustellen.

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Wasser- und Bodenverband Insel Usedom - Peenestrom (Stellungnahme vom 03.11.2023)

Das Plangebiet grenzt im Osten an den Graben 45-2-011 (Gewässer II. Ordnung). Die Hinweise des WBV zur Grabenbewirtschaftung und zur Einleitung von Regenwasser in den Graben 45-2-011 mit RW-Einleitstelle und Vorreinigung sind zu beachten.

4.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Trassenheide, den 16.01.2025