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Der Usedomer Norden
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über den Beschluss Nr. GVTh/187/2025 vom 02.12.2025 zur Aufstellung der 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain“

1.

Geltungsbereich

Für das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der

Gemarkung

Trassenheide

Flur

2

Flurstücke

130/21 bis 130/40, 144/93 bis 144/221, 144/223 bis 144/281, 144/283 bis 144/328, 144/330, 144/331 und 144/354 bis 144/359

Fläche

ca. 19,5 ha

beschließt die Gemeindevertretung Trassenheide die Aufstellung der 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain“.

2.

Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung

Gegenstand der Planänderung

Die Änderungen betreffen folgende Festsetzungen:

1.

Schaffung der Möglichkeit des Dauerwohnens als Ausnahme

Im Zuge der vierten Änderung wird festgesetzt, dass das Ferienwohnen und Dauerwohnen nebeneinander zulässig ist. Die Verhältnismäßigkeit wird mit mind. 50 % Ferienwohnen und max. 50 % Dauerwohnen festgesetzt.

2.

Änderung der Grundfläche der Ferienhäuser aufgrund der Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz zukünftig gerecht zu werden, müssen Gebäude in niedrigeren Effizienzklassen umfassende Sanierungsmaßnahmen durchlaufen, d.h. z.B. das nachträgliche Anbringen eines Wärmedämm-Verbund-Systems. Um dies B-Plan-konform durchführen zu können, wird die Grundfläche der Ferienhäuser im Zuge der vierten Änderung auf max. 80m2 festgesetzt.

3.

Anrechnung der Grundfläche des Wintergartens zusätzlich zur Grundfläche des Ferienhauses

Im Zuge der vierten Änderung wird festgesetzt, dass die Grundfläche von Wintergärten separat (und nicht auf die maximale Grundfläche des Ferienhauses) anzurechnen ist.

Grundfläche max. 25 m²

Begründung

Die Aufstellung der 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich zu ordnen und eine rechtssichere Grundlage für die zulässige Nutzung als Ferienhausgebiet mit der Möglichkeit des Dauerwohnen zu schaffen. Ziel der Planung ist es, neben den notwenigen Anpassungen des Maßes der baulichen Nutzung, eine dauerhafte Nutzung als Ausnahme zu ermöglichen, um den demografischen Entwicklungen und dem Bedarf an dauerhaftem Wohnraum vor Ort gerecht zu werden.

Die Aufstellung der 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nach § 1 Abs. 3 BauGB und trägt sowohl den Zielen der Gemeindeentwicklung als auch den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Tourismuswirtschaft Rechnung.

3.

Planverfahren

Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

  • Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
  • Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

4.

Flächennutzungsplan

Die 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 ist überwiegend aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde abgeleitet. Darin sind die Flächen als Sondergebiet Ferien festgesetzt.

Zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Zielsetzung ist die Festlegung eines Sonstiges Sondergebietes für Ferienwohnen einerseits und Dauerwohnen andererseits gem. § 11 BauNVO.

5.

Kostenübernahme

Alle im Zusammenhang mit der Planänderung entstehenden Kosten sind durch die MEG Feriensiedlung Birkenhain, Amselweg 1, 17449 Ostseebad Trassenheide, zu tragen. Die Beauftragung der Planung an geeignete Planungsbüros erfolgt direkt durch die MEG Feriensiedlung Birkenhain, Amselweg 1, 17449 Ostseebad Trassenheide.

6.

Bekanntmachung

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.