Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen heißt ihre jüngsten Einwohner herzlich willkommen und unterstützt besondere Anschaffungen zum Wohle des Kindes mit einem Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro.
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Karlshagen hat am 21.12.2023 mit Beschluss GVKh/497/2023 zugestimmt, das Babybegrüßungsgeld ab dem 01.01.2024 für jedes neugeborene Kind in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen auf 150,00 € zu erhöhen.
Zuwendungsempfänger sind Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen gemeldet sind. Nach der Geburt, muss das Kind bei mindestens einem Elternteil mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen gemeldet sein.
Die Zuwendung muss bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz ein und legen eine Kopie der Geburtsurkunde bei. Das Antragsformular erhalten Sie auf der Website des Amtes Usedom-Nord: www.amtusedomnord.de/formulare/hauptamt