Die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz heißt ihre jüngsten Einwohner herzlich willkommen und unterstützt besondere Anschaffungen zum Wohle des Kindes mit einem Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro seit dem 01.01.2024.
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat am 19.12.2023 mit Beschluss GVZin/688/2023 zugestimmt, jedem neugeborenen Kind in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz ein Babybegrüßungsgeld zu zahlen.
Zuwendungsempfänger sind Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz gemeldet sind. Nach der Geburt, muss das Kind bei mindestens einem Elternteil mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz gemeldet sein.
Die Zuwendung muss bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte beim Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz ein und legen eine Kopie der Geburtsurkunde bei. Das Antragsformular erhalten Sie auf der Website des Amtes Usedom-Nord: www.amtusedomnord.de/formulare/hauptamt