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Der Usedomer Norden
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide über die Satzung der 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain"

Anlange, Übersichtsplan

- Erneute Bekanntmachung -

Das Bebauungsplangebiet Nr. 9 befindet sich im südwestlichen Teil des Ostseebades. Der Geltungsbereich der 3. Planänderung ist auf dem beigefügtem Übersichtsplan ersichtlich und umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung

Trassenheide

Flur

2

Flurstücke

144/254, 144/323 und 144/359 teilw.

Fläche

ca. 1.155 m2

Die Änderungen betreffen folgende Festsetzungen:

1. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Gastronomie in Ferienhaus

Die Flurstücke 144/254 und 144/323 sind derzeit als SO Ferien mit der Zweckbestimmung Gaststätte festgesetzt. Im Zuge der 3. Änderung sollen diese Flurstücke gern. § 10 BauNVO als SO Ferien mit der Zweckbestimmung Ferienhaus festgesetzt werden.

Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 des Baugesetzbuches vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 344) in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung, wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Trassenheide vom 02.11.2023 die Satzung zur 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.

Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain" wird hiermit bekanntgemacht.

Die Satzung über die 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain" tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über die 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain" mit Plan und Begründung ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montag bis Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Ergänzend sind im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de die Bekanntmachung der Satzung unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Trassenheide sowie die Satzungsfassung über die 3. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 9 Ferienhausgebiet „Birkenhain" mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung unter dem Link Gemeinde Trassenheide, Bebauungspläne eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.aeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V, S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Trassenheide, den 21.02.2024