Am 30. März 2025 findet in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen ein
zu der mit Ja oder Nein zu beantwortenden Fragestellung
„Soll der Bau der Dünenerlebnispromenade zwischen dem Hauptzugang und dem stationären Rettungsturm realisiert werden?"
statt.
Der Bürgerentscheid erfolgt als Abstimmung im Abstimmungsraum. Die Möglichkeit einer Briefwahl wird es nicht geben.
Der Abstimmungsraum befindet sich im
Haus des Gastes, Veranstaltungssaal,
Hauptstraße 4, 17449 Karlshagen.
Die Abstimmung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Abstimmberechtigt sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Abstimmungstag
| 1. | das 16. Lebensjahr vollendet haben, |
| 2. | seit mindestens 37 Tagen in der Gemeinde Ostseebad Karlshagen nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten, |
| 3. | nicht nach § 5 LKWG M-V vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen ist. |
Bei der Berechnung der Frist nach Nr. 2 ist der Tag des Einzugs in die Wohnung oder der Begründung des Aufenthalts in die Frist einzubeziehen.
Vom Abstimmungsrecht nach § 5 LKWG M-V ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Abstimmungsrecht nicht besitzt.
Ostseebad Karlshagen, den 17.02.2025
Die Bekanntmachung erfolgte am 17.02.2025 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de".
Veröffentlicht: 17.02.2025