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Der Usedomer Norden
Ausgabe 3/2025
Informationen der Amtsverwaltung
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Deich- und Grabenschau 2025

Allgemeine Informationen

  • Der Wasser- und Bodenverband informiert über die laufende Gewässer- und Deichunterhaltung, sowie über Reparaturen und Maßnahmen an Gewässern, Deichen und Schöpfwerken. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fragen oder Beschwerden zur Gewässerunterhaltung der WBV sofort zu informieren ist.
  • Die Gewässerunterhaltung wurde für den Zeitraum 2024 bis 2026 ausgeschrieben. Für diesen Zeitraum sollten 5 Firmen für den Verband tätig sein. Für zwei der Firmen wird es keine Vertragsverlängerung geben. Diese Gebiete werden für 2025 und 2026 neu ausgeschrieben.
  • Der Unterhaltungsplan kann mit Beginn der Unterhaltungsarbeiten auf der Homepage des Verbandes www.wbv-usedom-peenestrom.de eingesehen werden.
  • Hinweise zur Gewässer- und Deichunterhaltung und dem Schöpfwerksbetrieb können dem Verband jederzeit übermittelt werden.
  • Abflusshindernisse sind dem WBV sofort zu melden.
  • Wir weisen hier darauf hin, dass Durchlässe und Brücken im Gewässer Bestandteil des Weges sind. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer oder Nutzer. Der WBV ist verantwortlich für den Durchfluss. Er kann bei Reparaturen auch Unterstützung geben, insbesondere wenn Überfahrten die Gewässerunterhaltung erleichtern.
  • Der WBV bittet darum, Überfahrten für die Gewässerunterhaltung frei zu halten. Es wird oft festgestellt, dass Überfahrten verbarrikadiert sind und somit die Gewässer nur über lange Umwege zu erreichen sind.
  • Gleiches gilt für die Zufahrten zu den Deichen und Anlagen an/in den Gewässern.
  • Wir machen auch darauf aufmerksam, dass die Grabenanlieger in ihrer Pflicht als Grundstückseigentümer durch regelmäßige Holzung (Sträucher, Äste) für eine freie Unterhaltungstrasse zu sorgen haben. Dies betrifft auch die Grundstückseigentümer von der gegenüberliegenden Seite, sofern Äste in das Grabenprofil hineinragen. Zur Gewährleistung einer maschinellen Gewässerunterhaltung ist ein Lichtraumprofil bis zu einer Höhe von 3,5 m erforderlich. Die Gehölzpflege soll auch verhindern, dass Bäume in die Gewässer stürzen und den Abfluss behindern.
  • Nicht abgestimmte Anpflanzungen an Gewässern sind Hindernisse die die Gewässerunterhaltung erschweren (z.B. Handarbeit erforderlich machen). Über und neben Rohrleitungen und Durchlässen können eingewachsene Wurzeln Schäden verursachen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer greift auch bei Windbruch oder Fällung durch Biber.
  • Der Biber ist weiterhin aktiv.
  • Gräben in Siedlungsgebieten mit beidseitiger Bebauung bzw. Nutzung, erschweren erheblich die Gewässerunterhaltung. Dadurch entstehende Mehrkosten können vom WBV in Rechnung gestellt werden.
  • Es wurde festgestellt, dass vermehrt Zäune insbesondere von Pferdekoppeln auf Grund ihrer Höhe und Lage am Gewässerrand die Unterhaltung wesentlich behindern. Da in der Regel dem WBV die Halter nicht bekannt sind, können dazu keine Abstimmungen erfolgen.
  • Bei Bewirtschaftungsvorgaben und Auflagen zur Flächennutzung müssen die Flächennutzer/-eigentümer den WBV Insel Usedom Peenestrom bezüglich der möglichen Termine und der Auflagen für die Gewässerunterhaltung informieren.
  • Als Schauführer werden Frau Loist oder Herr Fleischer bestimmt.

Ablaufplan Deich- und Grabenschau 2025

vom 11. März bis 03. April 2025

In der Zeit vom 11.03.2025 - 03.04.2025 führt der Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ die Deich und Grabenschau 2025 durch.

Die Schauen sind öffentlich.

Es werden der Zustand der Gewässer, Deiche und dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen besichtigt sowie kurz- und langfristige Unterhaltungsmaßnahmen abgestimmt. Die Schauführer sind Frau Loist und Herr Fleischer.

11.03.

Di

Mellenthin, Morgenitz, Dewichow

(Treffpunkt: Gemeindebüro Mellenthin,

Zeit: 8.30 Uhr)

Rankwitz, Liepe, Warthe, Krienke

(Treffpunkt: Bushaltestelle Liepe,

Zeit: 10.00 Uhr)

12.03.

Mi

Benz, Balm, Neppermin

(Treffpunkt: Parkplatz Gemeindezentrum Benz

Zeit: 8.30 Uhr)

Dargen, Bossin, Prätenow (Treffpunkt: Bushaltestelle Dargen

Zeit: 9.30 Uhr)

Labömitz, Kachlin, Görke, Neverow, (Treffpunkt: Thurbruch - Windschöpfwerk Kachlin,

Zeit: 11.00 Uhr)

Zirchow, Korswandt(Treffpunkt: Zirchow -Am Gemeindebüro-

Zeit: 13.00 Uhr)

13.03.

Do

Stadt Usedom, (Treffpunkt: Der Picknicker, Anklamer Straße 9c

Zeit: 8.30 Uhr)

Stolpe, Gummlin (Treffpunkt: Feuerwehr Stolpe

Zeit: 10.30 Uhr)

18.03.

Di

Pudagla, Ückeritz (Treffpunkt: Parkpl. Forstamt Neupudagla

Zeit: 8.30 Uhr)

Seebad Heringsdorf (Treffpunkt: Rathaus in Ahlbeck,

Zeit: 10.00 Uhr)

Garz, Kamminke (Treffpunkt: B110 Abzweig Garz, Kamminke

Zeit: 14.00 Uhr)

19.03.

Mi

Zempin (Treffpunkt: Bahnhof Zempin

Zeit: 8.30 Uhr)

Koserow (Treffpunkt: Bahnhof Koserow

Zeit: 10.00 Uhr)

Loddin (Treffpunkt: Feuerwehr

Zeit: 11.00 Uhr)

20.03

Do

Zinnowitz (Treffpunkt: Rathaus Zinnowitz, Möwenstraße 1,

Zeit: 8.30 Uhr)

Mölschow, Trassenheide, Karlshagen, Peenemünde

(Treffpunkt: GF-Stelle WBV „Insel Usedom-Peenestrom“,

Zeit: 13.30 Uhr)

25.03.

Di

Sauzin, Ziemitz (Treffpunkt: Bushaltestelle Ziemitz,

Zeit: 8.30 Uhr)

Krummin, Neuendorf, Lütow (Treffpunkt: SW Strummin,

Zeit: 10.00 Uhr)

26.03.

Mi

Lentschow (Treffpunkt: Bushaltestelle,

Zeit: 8.30 Uhr)

Steinfurth (Treffpunkt: Bushaltestelle,

Zeit: 9.30 Uhr)

Wahlendow, (TP: Bushaltestelle Wahlendow

Zeit: 10.30 Uhr)

27.03.

Do

Hohendorf, Katzow (TP: Parkplatz „Neue Heimat“ Hohendorf

Zeit: 8.30 Uhr)

Lühmannsdorf, Buddenhagen, (TP: Bahnübergang. Buddenhagen,

Zeit: 10.00 Uhr)

Zemitz, Bauer, Wehrland (Treffpunkt: Zemitz, Gemeindezentrum,

Zeit: 11.00 Uhr)

01.04.

Di

Stadt Wolgast (Treffpunkt: Rathaus Burgstraße Hof

Zeit: 9.30 Uhr)

02.04.

Mi

Buggenhagen, Jamitzow (TP: Jamitzow Bushaltestelle,

Zeit: 8.30 Uhr)

Lassan Pulow, Waschow (Treffpunkt, Rathaus Lassan,

Zeit: 10.30 Uhr)

03.04.

Do

Rubenow, Groß Ernsthof, Nonnendorf

(Treffpunkt: (Treffpunkt: Gr. Ernsthof Gemeindebüro

Zeit: 8.30 Uhr)

Kröslin (Treffpunkt: Gemeindebüro Kröslin

Zeit: 10.00 Uhr)