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Der Usedomer Norden
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin - hier „Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes“ nach § 48 Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Papendorfer Chaussee 2

17309 Pasewalk

Bei Antwortschreiben und Rückfragen bitte angeben:

Antrags-/ Geschäftsbuch - Nr. der Vermessungsstelle B-2022-121

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Mölschow

Gemarkung:

Mölschow

Flur:

5

Flurstück:

100/1

Lagebezeichnung:

Am Erlengrund 2

betroffenes Flurstück der Bekanntmachung:

95/3

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird die Aufhebung eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahrens nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV

Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk

während der Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

in der Zeit vom ….12.04.2024…. bis zum ….12.05.2024 …..

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.

Pasewalk, 28.03.2024

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

28.03.2024

(z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite)

Ende am:

11.04.2024

(z. B. Tag der Abnahme des Aushanges)