Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Papendorfer Chaussee 2
17309 Pasewalk
Antrags-/ Geschäftsbuch - Nr. der Vermessungsstelle B-2022-121
Vermessungsobjekt:
| Gemeinde: | Mölschow |
| Gemarkung: | Mölschow |
| Flur: | 5 |
| Flurstück: | 100/1 |
| Lagebezeichnung: | Am Erlengrund 2 |
| betroffenes Flurstück der Bekanntmachung: | 95/3 |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird die Aufhebung eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahrens nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV
Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk
während der Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung
in der Zeit vom ….12.04.2024…. bis zum ….12.05.2024 …..
Gegen die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Aufhebung der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.
Pasewalk, 28.03.2024
| Beginn am: | 28.03.2024 | (z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite) |
| Ende am: | 11.04.2024 | (z. B. Tag der Abnahme des Aushanges) |