Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen und Abstimmungen |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- oder Ehejubiläen |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, die über die Zwecke der Steuererhebung erforderlichen Daten hinausgehen |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen, wenn lediglich Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil eines minderjährigen Kindes), jedoch nicht Sie selbst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften |
| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen, soweit Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. |
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlungen ist an das
Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
zu richten oder direkt bei der Meldebehörde einzulegen.
Das Onlineformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare/Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt oder über den Link https://www.amtusedomnord.de/formulare/ordnungsamt.
Ostseebad Zinnowitz, den 20.03.2025
Die Bekanntmachung erfolgte am 25.03.2025 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de“.
Veröffentlicht: 25.03.2025