| Frage: | „Soll der Bau der Dünenerlebnispromenade zwischen dem Hauptzugang und dem stationären Rettungsturm realisiert werden?" |
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 das Abstimmungsergebnis für den Bürgerentscheid in der Gemeinde Karlshagen ermittelt und entsprechend der nachfolgenden Darstellungen festgestellt.
| Kennbuchstaben | Anzahl | |
| A 1 | Abstimmungsberechtigte im Abstimmungsverzeichnis ohne Sperrvermerk 'Wahlschein'/'W' | 2.810 |
| A 2 | Abstimmungsberechtigte im Abstimmungsverzeichnis mit Sperrvermerk'Wahlschein'/'W' | 0 |
| A 3 | Abstimmungsberechtigte nach § 25 Absatz 1 Nummer 1 LKWG M-V (selbstständige Abstimmungsscheine) | 0 |
| A | Abstimmungsberechtigte insgesamt (A1+A2+A3) | 2.810 |
| B | Abstimmende insgesamt | 1.276 |
| B 1 | darunter: Abstimmende mit Wahlschein | 0 |
| C | Ungültige Stimmen | 2 |
| D | Gültige Stimmen | 1.274 |
| D 1 | Zahl der gültigen Stimmen, die auf 'Ja' lauten | 440 |
| D 2 | Zahl der gültigen Stimmen, die auf 'Nein' lauten | 834 |
Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.
25 Prozent von 2.810 Stimmberechtigten = 702,5.
Die Mehrheit der gültigen Stimmen (834) lautet auf „Nein" und beträgt mehr als 25 % der Stimmberechtigten.
Die gestellte Frage gilt als mit 'Nein' beantwortet.
Wird bei der Vorbereitung oder der Durchführung des Bürgerentscheids gegen Vorschriften der Kommunalverfassung oder dieser Verordnung verstoßen, berührt dies die Wirksamkeit des Bürgerentscheids nur, wenn sich diese Verstöße auf das Ergebnis des Bürgerentscheids ausgewirkt haben können. In diesem Fall kann die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald den Bürgerentscheid beanstanden. (§ 18 Abs. 3 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV DVO).
Zinnowitz, den 02.04.2025
Die Bekanntmachung erfolgte am 03.04.2025 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de".
Veröffentlicht: 03.04.2025