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Der Usedomer Norden
Ausgabe 4/2025
Informationen der Amtsverwaltung
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1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Räume für das Jugend- und Vereinshaus der Gemeinde Ostseebad Karlshagen

Aufgrund der §§ 2, 4 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V S. 351) in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBI. M-V S. 650) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Karlshagen am 27.02.2025 nachfolgende 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Räume für das Jugend- und Vereinshaus der Gemeinde Ostseebad Karlshagen bekannt gegeben.

Artikel 1 -

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Räume für das Jugend- und Vereinshaus der Gemeinde Ostseebad Karlshagen

§ 3 Antragstellung und Nutzungszusage

(1) Der Antrag auf Raumnutzung ist beim Leiter des Jugend- und Vereinshauses (AWO) entsprechend der Anlage zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung zu stellen. Dieser sollte spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung vorliegen. Die Antragsstellung ist auch per Mail (jvt-karlshagen@awo-nbovp.de) möglich.

Der bestätigte Nutzungsantrag geht umgehend an den Bürgermeister sowie an die Amtsverwaltung des Amtes Usedom-Nord zur Rechnungslegung.

(2) Regelmäßige Nutzer können den Antrag in der Form stellen, dass die bekannten Termine in einer Übersicht als Anlage zum Antrag beigefügt werden, so dass eine Bestätigung für den gesamten Zeitraum erfolgen kann.

§ 6 Nutzungsentgelte

(1) Die Gemeinde Ostseebad Karlshagen legt nachfolgende Benutzungsentgelte fest.

Ortsansässige Vereine mit ausschließlich minderjährigen Mitgliedern sind von einem Entgelt befreit.

(2) Durch die Benutzungsentgelte sind die Gebäudekosten sowie alle üblichen Nebenkosten wie Heizung, Elektroenergie, Wasser/Abwasser, Müll, Versicherungen u.ä. abgegolten.

(3) Eine Nutzung durch die Gemeinde oder Veranstaltungen, die durch die Gemeinde in Auftrag gegeben werden, sind kostenfrei. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister. Die AWO ist rechtzeitig über die Entscheidung zu informieren.

(4) Für gemeinnützige Zwecke kann der Bürgermeister auf schriftlichen Antrag auch entgeltfreie (kostenfreie) Nutzungen bestätigen. Die Bewilligung ist auf dem Antrag zu vermerken.

(5) Eine Nutzung weiterer Räume wird mit dieser Nutzungs- und Entgeltordnung nicht ausgeschlossen. Hierfür sind Sondervereinbarungen abzuschließen.

§ 7 Vertrag und Rechnung für die Benutzungszeiten

(1) Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung des Antrages, der die Anerkennung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung einschließt, zustande.

(2) Das Benutzungsentgelt für die Nutzung des großen Saales ist vor Nutzungsbeginn gemäß der Rechnung zu überweisen oder wahlweise in der Amtskasse, Möwenstraße 1, 17454 OstseebadZinnowitz oder im Bürgerbüro, Hauptstraße 40, 17449 Ostseebad Karlshagen, einzuzahlen.

Der Originaleinzahlungsbeleg oder eine Zahlungsbestätigung des Amtes Usedom-Nord ist vor Nutzung der Räume der AWO vorzulegen. Die AWO wird ermächtigt, keinen Einlass zu gewähren, wenn die Einzahlung nicht nachgewiesen werden kann.

(3) Die Zahlung bei Nutzung des Fitnessraumes erfolgt vor Ort an die AWO. Diese hat einen Nachweis über die Einnahmen zu führen (Kassenbuch). Die Abrechnung erfolgt mit den sonstigen Kosten bis spätestens Ende des 1. Quartals des darauffolgenden Jahres.

Artikel 2 -

Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord/Gemeinde Ostseebad Karlshagen sowie im Bekanntmachungsblatt „Der Usedomer Norden". Im Jugend- und Vereinshaus ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für Jeden sichtbar im Eingangsbereich auszuhängen.

Wurde

Ostseebad Karlshagen, den 28.02.2025

Bürgermeister

„Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können die Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 derKommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.“

Unter Amt Usedom-Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde kostenpflichtig zusenden lassen.

Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen dort zur Mitnahme aus.

Die Bekanntmachung erfolgte am 04.03.2025 im Internet unter der Website „www.amtusedomnord.de“.

Veröffentlicht: 04.03.2025

gez. Krüger