Abbildung 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnquartier am ehemaligen Sauerstoffwerk" in der Gemeinde Peenemünde (Quelle Planunterlage: Flurkarte/ALKIS - GeoPortal MV @ GeoBasis DE/M-V 2022, Erstellt am 13.10.2022)
| 1. | Geltungsbereich |
Der ca. 0,6 ha große Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnquartier am ehemaligen Sauerstoffwerk" in der Gemeinde Peenemünde umfasst die Flurstücke*:
in der Gemarkung Peenemünde.
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* Katasterangaben – Stand Sep. 2022
Der Geltungsbereich des vBP Nr. 2 ist im Übersichtsplan (Abbildung 1) dargestellt.
| 2. | Anlass, Erfordernis und Ziel der Planung |
Auf den derzeit unbebauten und ungenutzten Grundstücken am nördlichen Abschnitt der Lindenstraße ist der Bau eines kleinteiligen und durchgrünten Wohnquartiers mit bis zu 30 neuen Wohneinheiten durch einen Vorhabenträger geplant. Über die bestehende Lindenstraße und eine neu angelegte Straße im Bereich des Plangebiets soll das Wohnquartier erschlossen werden.
Aufgrund dessen, dass sich das Plangebiet/Vorhabengebiet in einem unbeplanten Bereich (ein Bebauungsplan für den Bereich des Plangebietes existiert nicht) sowie im planungsrechtlichen Außenbereich befindet (das Vorhabengebiet schließt direkt südöstlich an die im Zusammenhang bebauten Flächen – den Innenbereich an), ist die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplans im Regelverfahren erforderlich.
Sämtliche von dem Bauvorhaben berührten Belange sollen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden. Ziel des aufzustellenden vBP Nr. 2 ist es, für den Wohnungsneubau auf dem Grundstück an der Lindenstraße ein Bauplanungsrecht zu schaffen, um eine insgesamt geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich zu gewährleisten.
Entsprechend den baugesetzlichen Bestimmungen für das Regelverfahren wurden die Öffentlichkeit sowie die Behörden frühzeitig über die Planung unterrichtet. Die frühzeitige Unterrichtung erfolgte in Form einer öffentlichen Beteiligung am Planvorentwurf des vBP Nr. 2 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im November und Dezember 2023.
| 3. | Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur formellen öffentlichen Auslegung |
Die Gemeindevertretung Peenemünde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnquartier am ehemaligen Sauerstoffwerk" in der Gemeinde Peenemünde mit der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und die Entwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und des Umweltberichtes (gesonderter Teil der Begründung) in den Fassungen vom 13.02.2026 sowie die jeweiligen Anlagen gebilligt. Es wurde beschlossen, die Planentwurfsunterlagen zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
| 4. | Öffentliche Auslegung / Veröffentlichungsfrist |
Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnquartier am ehemaligen Sauerstoffwerk" in der Gemeinde Peenemünde bestehend aus
| • | Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der dazugehörigen Begründung (Stand 13.02.2026) inklusive Anlagen |
| • | Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung) (Stand 13.02.2026) inklusive Anlagen |
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
ab dem 23.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026
im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter:
https://amtusedomnord.de unter dem Pfad: Start / Bekanntmachungen / Peenemünde
sowie auf dem Internetportal des Landes M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen, in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 207 während folgender Zeiten:
| Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag und Mittwoch | von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und |
| Dienstag von | 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| Donnerstag von | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.
| 5. | Abgabe von Stellungnahmen |
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann Jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Darüber hinaus können innerhalb der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zum Planentwurf auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) sowie per E-Mail (info@amtusedomnord.de) eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnquartier am ehemaligen Sauerstoffwerk" in der Gemeinde Peenemünde unberücksichtigt bleiben.
| 6. | Belange des Natur- und Umweltschutzes |
Der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB wird im Regelverfahren aufgestellt.
Entsprechend den baugesetzlichen Bestimmungen für das Regelverfahren, wurde im Rahmen des Planverfahrens eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt sowie ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung erstellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| • | Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: | |
| o | gutachterliche Erfassung von geschützten Tierarten sowie Aussagen zu Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht), |
| o | Aussagen zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen (artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Umweltbericht), |
| o | Anforderungen des speziellen Artenschutzes und des Gehölzschutzes (Stllngn. untere Naturschutzbehörde des LK), |
| o | Gutachterliche Erfassung von Biotopen und Gehölzen (Biotoptypenplan, Gehölz- bzw. Baumliste, Gutachten - naturschutzrechtliche Einstufung für die Begutachtung von Gehölzstrukturen) |
| o | Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft (Umweltbericht) |
| o | Aussagen zum Ausgleichserfordernis bzw. zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich an Gehölzen (Umweltbericht) |
| o | Darlegung der geplanten Begrünung (Umweltbericht, Begründung, grünordnerische Festsetzungen) |
| • | Schutzgut Ort- und Landschaftsbild: | |
| o | Aussagen zum Bestand und zu Veränderungen durch die bauliche Entwicklung auf das Orts- und Landschaftsbild (Begründung, Umweltbericht) |
| o | Maßnahmen zur Wahrung des Ortsbildes (Festsetzungen zum Maß baulicher Nutzung und zur Bauweise) |
| • | Schutzgut Klima und Luft: | |
| o | Aussagen zu lokalklimatischen Auswirkungen (Umweltbericht) |
| • | Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: | |
| o | Anforderungen und gutachterliche Untersuchungen, Prognosen und Bewertungen zu Schall- und Geruchsimmissionen im Hinblick auf das Bauvorhaben (schalltechnische – und geruchstechnische Untersuchung) |
| o | Aussagen und gutachterliche Untersuchung, Prognosen und Bewertungen zum zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch das Bauvorhaben (Verkehrsgutachten, Stllngn. Straßenbauamt) |
| o | Aussagen zum Brandschutz / Löschwasserversorgung (Begründung, Stllngn Freiwillige Feuerwehr) |
| o | Aussagen zum Hochwasserschutz (Festsetzungen - Vorkehrungen Hochwasserschutz, Stllngn. StALU) |
| • | Schutzgut Fläche, Boden: | |
| o | Angaben zu vorhandenen und zukünftigen Flächenfunktionen (Festsetzung zur Art baulicher Nutzung, Begründung) |
| o | Angaben zum vorhandenen und zukünftigen Versiegelungsgrad (Festsetzungen zum Maß baulicher Nutzung, Umweltbericht) |
| o | Aussagen zu Bodenaufbau- und -arten sowie Auswirkungen auf die Bodenfunktionen (Umweltbericht) |
| o | Bilanzierung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden (Umweltbericht) |
| o | Auflagen zum Bodenschutz (Stllngn. untere Bodenschutzbehörde des LK) |
| • | Schutzgut Wasser: | |
| o | Aussagen zum Zustand und zu Veränderungen durch die bauliche Entwicklung auf den Wasserhaushalt (Umweltbericht) |
| o | gutachterliche Untersuchung des Grundwasserstandes (Gutachten - Fundamentschürfe) |
| o | Aussagen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser (Begründung, Stllngn untere Wasserbehörde des LK) |
| • | Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: | |
| o | Informationen zu vorhandenen Denkmalen und Auswirkungen auf Baudenkmale, Denkmalbereiche, Bodendenkmale und sonstige Kultur- und Sachgüter (Begründung, Umweltbericht, Stllngn Landesdenkmalamt, Stllngn. Untere Denkmalschutzbehörde des LK) |
| 7. | Datenschutzinformation |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
| 8. | Hinweise |
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 im Bauamt eingesehen werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit am Planentwurf unterrichtet.
Peenemünde, den 26.03.2026