Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen nach § 50 BMG
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Der Widerspruch bleibt bis auf Widerruf gültig.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- oder Ehejubiläen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, die über die Zwecke der Steuererhebung erforderlichen Daten hinausgehen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen, wenn lediglich Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, minderjähriges Kind, Elternteil eines minderjährigen Kindes), jedoch nicht Sie selbst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes widersprechen, soweit Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlungen ist an das
Amt Usedom-Nord
Der Amtsvorsteher
Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
zu richten oder direkt bei der Meldebehörde einzulegen.
Das Onlineformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare / Ordnungsamt – Einwohnermeldeamt oder über den Link https://www.amtusedomnord.de/formulare/ordnungsamt.
Ostseebad Zinnowitz, den 02.05.2024