Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
über Amt Usedom-Nord
Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
Gemäß § 9 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) wird durch die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für eine Wegefläche am Strandvorplatz, an der Strandpromenade und der „Neue Strandstraße“ mit der katasteramtlichen Bezeichnung Gemarkung Zinnowitz,
Flur 8, Flurstück 30/2, 34, 35 und 76/1 ein Antrag auf Teileinziehung bei der Straßenaufsichtsbehörde gestellt.
Für die o. g. öffentliche Wegefläche - nach ihrer Verkehrsbedeutung als „sonstige öffentliche Straße“ (gemäß § 3 Nr. 4 StrWG-MV) eingruppiert - soll die Einschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis, nämlich „Fußgänger“ erfolgen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz hat auf ihrer Sitzung am 19. März 2024 mit Beschluss-Nr. GVZin/343/2021-01 die Antragstellung auf Erweiterung der Teileinziehung der o. g. Wegefläche bzgl. der Einschränkung auf einen bestimmten Benutzerkreis beschlossen, da die Wegefläche durch Fußgänger und Rad- und Rollerfahrer gleichermaßen genutzt wird. Dies führt häufig zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern.
Der Lageplan über die von der beabsichtigten Teileinziehung betroffenen Verkehrsfläche kann vier Wochen nach Bekanntgabe in der Amtsverwaltung des Amtes Usedom Nord, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einwände gegen die Teileinziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Amtsverwaltung des Amtes Usedom Nord unter o. g. Anschrift zu erheben.
Ostseebad Zinnowitz, 11. April 2024