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Der Usedomer Norden
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße

für die Flurstücke 250/3 und 250/13 im Baugebiet 2

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße umfasst das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der

Gemarkung

Karlshagen

Flur

2

Flurstücke

250/3 und 250/13

Flächen

664 m² und 567 m²

Das Bebauungsplangebiet Nr. 31 befindet sich südlich der Landesstraße 264 (Hauptstraße) und südlich der Gartenstraße. Es wird im Norden durch eine alte Hoflage und Wiesenflächen, im Nordwesten durch die Wohnbebauung des Bebauungsplangebietes Nr. 4, im Südosten durch Waldflächen sowie im Süden und im Südwesten durch Wiesenflächen begrenzt.

Der Geltungsbereich der 2. Planänderung umfasst ausschließlich die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichneten Flurstücke 250/3 (Einzelgrundstück 8) und 250/13 (Einzelgrundstück 3) im Baugebiet 2.

1.

Die Gemeindevertretung Karlshagen hat in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Karlshagen für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße für die Flurstücke 250/3 und 250/13 im Baugebiet 2 mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2024 gebilligt.

Ziel der Planänderung ist es, durch eine zeichnerische und eine textliche Modifizierung die beabsichtigten konkreten Bauvorhaben planungsrechtlich vorzubereiten.

Die Grundzüge der Ursprungsplanung werden durch die Planänderung nicht berührt.

2.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Karlshagen für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße für die Flurstücke 250/3 und 250/13 im Baugebiet 2 mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

von Montag, den 27.05.2024 bis Freitag, den 28.06.2024

(jeweils einschließlich)

im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Karlshagen eingestellt und im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar sein.

Ergänzend liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Karlshagen für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße für die Flurstücke 250/3 und 250/13 im Baugebiet 2 mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2024 in der Zeit von Montag, den 27.05.2024 bis Freitag, den 28.06.2024 (jeweils einschließlich) im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag von

8.30 Uhr

bis

12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch von

13.30 Uhr

bis

15.00 Uhr und

Dienstag von

13.30 Uhr

bis

16.00 Uhr und

Donnerstag von

13.30 Uhr

bis

18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) eingereicht werden.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Karlshagen für das „Wohngebiet Wilde Hütung“ südlich der Gartenstraße für die Flurstücke 250/3 und 250/13 im Baugebiet 2 unberücksichtigt bleiben.

3.

Das Aufstellungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

  • Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB werden die von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.
  • Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
4.

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Karlshagen, den 23.04.2024