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Der Usedomer Norden
Ausgabe 5/2025
Informationen der Amtsverwaltung
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Die Schiedsstelle im Amt Usedom-Nord

Es kommt im Leben bisweilen zu einer Situation, in der sich die Probleme zwischen Menschen in einer Weise verhärten, dass eine Lösung zum Guten schier unlösbar erscheint.

Wenn alle Beteiligten zwar den Willen haben, sich zu vertragen, aber niemand so richtig weiß, wie dies zu erreichen ist, dann ist eine Schlichtung vor einer Schiedsstelle möglicherweise genau das Mittel, welches in dieser Lage zur Streitbeilegung beiträgt. Der Gang zum Anwalt und vor Gericht könnte sich damit erübrigen.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Schiedsstellen durch die Gemeinden eingerichtet.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen - Schiedsfrauen und Schiedsmännern - wahrgenommen.

Die Verhandlung vor der Schiedsperson ist mündlich und nicht öffentlich. Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache. Zur Aufklärung der Interessenlage kann sie mit den Parteien auch Einzelgespräche führen. Auf der Grundlage der Schlichtungsverhandlung kann die Schiedsperson ihnen einen eigenen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten.

Kommt es zu einer Einigung, wird darüber ein Protokoll angefertigt, andernfalls lediglich ein Vermerk.

Bei gewissen Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht oder wegen Verletzungen der persönlichen Ehre ist das Verfahren vor einer Schiedsperson sogar obligatorisch, bevor eine Klage bei einem Gericht angebracht werden kann.

Vorteile eines Schiedsverfahrens

Die Angelegenheit kann - auch außerhalb der Sprechzeiten - zeitsparend und nervenschonend beigelegt werden, wenn die Parteien zum Kompromiss bereit sind.

Gerichtsverfahren sind deutlich kostenintensiver. Das Ergebnis ist in den meisten Fällen eine nachhaltige Einigung, die dauerhaft ist, wobei es weder Verlierer noch Gewinner gibt.

Die Schiedsstelle hilft unter anderem in Angelegenheiten wie:

Beleidigung

Körperverletzung (ausgenommen schwere Körperverletzung)

Sachbeschädigung

Hausfriedensbruch

Bedrohung

Verletzung des Briefgeheimnisses

Mietstreitigkeiten

Nachbarschaftsstreitigkeiten

Schadensersatzforderungen

Schiedspersonen & Erreichbarkeit

vors. Schiedsmann:

Thomas Fiebig

Tel.: 038371-21407

stellv. Schiedsfrau:

Annelie Ikert

Tel.: 0171-1189613

schiedsstelle@amtusedomnord.de