Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002) sind gemäß§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BlmSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren (mindestens alle 5 Jahre).
Grundlage für den Lärmaktionsplan sind Lärmkarten, die durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in den betroffenen Hauptverkehrsstraßen dar. Mit Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr geregelt werden.
Die Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem zu betrachtenden Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen, wo Grenzwerte überschritten werden und wie viele Menschen davon betroffen sind. Damit werden Lärmprobleme und deren Ursachen sichtbar gemacht. Lärmaktionspläne sind überall dort aufzustellen, wo Lärmkarten erstellt wurden.
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern unter: https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass die Öffentlichkeit bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen mindestens einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme erhält.
Bevor der Lärmaktionsaktionsplan für die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz aufgestellt wird, erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme und Vorschläge zur Lärmminderung einzubringen und ihr Interesse an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes zu bekunden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes mit den Ergebnissen für die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz wird gem. § 47d Abs. 3 BImSchG in der Zeit
auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter dem Link:
https://amtusedomnord.de/aktuelles/auszulegende-unterlagen/
veröffentlicht und kann dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem o.g. Zeitraum im Amt Usedom-Nord, Bauamt, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, Zi.-Nr. 207 während der Dienstzeiten einzusehen.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Amt Usedom-Nord elektronisch per Mail an info@amtusedomnord.de oder schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift im Amt Usedom-Nord, Bauamt, Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz, Zi.-Nr. 207 abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Ostseebad Zinnowitz, d. 04.05.2026
Fred Kruggel →→→→→→ - Siegel -
Bürgermeister