Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand.
Es wird im Norden durch das Gewerbegebiet Trassenheide (Bebauungsplan- gebiet Nr. 1 "Am Bahnhof"), im Osten durch einen Graben (Gewässer II. Ordnung) und Flächen für die Landwirtschaft, im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft und im Westen durch die Landesstraße 264 begrenzt.
Das Plangebiet umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:
| Gemarkung | Trassenheide |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 11/1 und 12/1 teilweise sowie 10/20 teilweise und 10/30 teilweise (Wiesenweg) |
| Fläche | rd. 53.475 m² |
1.
Die Gemeindevertretung Trassenheide hat in der öffentlichen Sitzung am 05.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung (Teil 1), Checkliste für die Umweltprüfung, Artenschutz-rechtlichem Fachbeitrag und Geotechnischer Vorerkundung aus Gründen der Rechtssicherheit in der Fassung von 07-2023 erneut gebilligt.
2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ in der Fassung von 07-2023, bestehend aus
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), |
| - | Begründung (Teil 1), |
| - | Checkliste für die Umweltprüfung, |
| - | Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, |
| - | Geotechnischer Vorerkundung sowie |
| - | der nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen |
liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erneut in der Zeit
von Montag, den 08.07.2024 bis Freitag, den 09.08.2024
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:
| Montag bis Freitag | von | 8.30 Uhr | bis | 12.00 Uhr und |
| Montag und Mittwoch | von | 13.30 Uhr | bis | 15.00 Uhr und |
| Dienstag | von | 13.30 Uhr | bis | 16.00 Uhr und |
| Donnerstag | von | 13.30 Uhr | bis | 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist kann jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung erhalten sowie Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Darüber hinaus können innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per Post (Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1) eingereicht werden.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01 im Bauamt eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend sind die Bekanntmachung sowie die Auslegungs- und Beteiligungs-unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de unter dem Link Bekanntmachungen, Gemeinde Trassenheide eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
3.
Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Vorentwurfes:
| - | In der Planzeichnung (Teil A) werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt und im Text (Teil B) durch Festsetzungen konkret definiert. | |
| - | In der Begründung werden Inhalte, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert. | |
| Für gewerbliche Ansiedelungen hat die Gemeinde in den 90er Jahren das Bebauungsplangebiet Nr. 1 „Am Bahnhof“ erschlossen und an Ansiedlungswillige veräußert. Angebotsflächen stehen nicht mehr zur Verfügung. | |
| Die Gemeinde hat in den letzten Jahren vermehrt Anträge auf Bereitstellung von Bauland zur Ansiedlung gewerblicher Firmen erhalten. Die Gemeinde hat daher auf Ebene der parallel in Aufstellung befindlichen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Standorte zu Entwicklung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen untersucht und sich für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes südlich des Wiesenweges entschieden. Mit der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen verfolgt die Gemeinde Trassenheide das Ziel, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung zusätzlicher gewerblicher Firmen, vorwiegend für den gemeindlichen Bedarf und für das kreisliche Rettungswesen zur Verfügung zu stellen. | |
| Zur Umsetzung des Planungsziels hat die Gemeindevertretung des Ostseebades Trassenheide am 16.08.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Erweiterung des Gewerbegebietes am Bahnhof“ gefasst. | |
| Als städtebauliche Zielsetzung wird die Entwicklung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. | |
| - | Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. | |
| Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen. | |
| Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter werden im Rahmen der in das Bebauungsplanverfahren integrierten Umweltprüfung untersucht und bewertet. Die Checkliste für die Umweltprüfung ist Bestandteil der Vorentwurfsunterlagen von 07-2023. | |
| - | Zur Einschätzung möglicher artenschutzrechtlicher Befindlichkeiten wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Er beinhaltet die Untersuchung, ob durch das Planvorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 BNatSchG berührt werden. Grundlage dafür ist die Abschätzung potenzieller Lebensräume sowie eine Bestandsaufnahme der im Planbereich vorhandenen geschützten Arten (alle wildlebenden Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie). | |
| Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag kommt zu dem Ergebnis, dass bei Durchführung der im Fachgutachten benannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen dem Eintreten der Verbotstatbestände wirkungsvoll begegnet werden kann. | |
| - | Zur Ermittlung der Bodensituation im Plangebiet und zur möglichen Betroffenheit eines Moorstandortes wurde eine Geotechnische Vorerkundung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass oberflächlich keine Torfe oder andere organogene Bildungen vorkommen, die auf Moorbildungen schließen lassen. Auf der Grundlage der Untersuchungen wurden Aussagen für die Bauausführung und des Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser getroffen. | |
| - | Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Trassenheide wesentliche umweltbezogene Stellungnahme wurde bei der Erstellung des Vorentwurfes beachtet: | |
| - | Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (Stellungnahme vom 29.03.2023 zur Planungsanzeige) |
| Die Ziele der Raumordnung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Dennoch sind folgende raumordnerische Belange zu berücksichtigen: | |
| Die gewerbliche Bauflächenentwicklung hat sich am Eigenbedarf der Gemeinde zu orientieren. Es ist eine alternative Standortprüfung durchzuführen. | |
| Die Ziele der Raumordnung zu Tourismus, Naturschutz und Landschaftspflege, Küstenschutz und Trinkwasser sind in die Planung einzustellen. | |
3.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erneut ortsüblich bekanntgemacht.
Trassenheide, den 06.06.2024