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Der Usedomer Norden
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Peenemünde

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ in der Gemeinde Peenemünde (Quelle der Planunterlage: Lageplan und digitale Flurkarte durch Vermessungs- und Ingenieurbüro A. Bisterfeldt)

Abbildung 2: Lage des Geltungsbereichs - Bebauungsplans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ innerhalb der Gemeinde Peenemünde (Quelle der Planunterlage: TK25 Geoportal M-V)

über die erneute Abwägung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung am Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ der Gemeinde Peenemünde sowie über den geänderten Entwurf und die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ der Gemeinde Peenemünde

1.

Geltungsbereich

Der ca. 176,5 ha große Geltungsbereich des B-Plans Nr. 11 befindet sich im Norden des Gemeindegebietes von Peenemünde und umfasst die Flurstücke:

10/2 (teilweise), 1/82, 1/42, 1/74, 1/75, 1/76, 1/77, 1/79, 1/80, 1/31, 1/32, 1/81 in der Flur 4

1/5, 1/11 (teilweise), 1/12, 1/22, 1/23, 1/7, 2/1, 1/8, 1/14, 1/13 in der Flur 3

134/3, 134/4 in der Flur 2

in der Gemarkung Peenemünde. (Katasterangaben Stand März 2024)

Der Geltungsbereich des B-Plans Nr.11 ist im Übersichtsplan (Abbildung 1) dargestellt.

2.

Anlass, Erfordernis und Ziel der Planung

Der Vorhabenträger plant im Plangebiet, d. h. auf den Flächen des ehemaligen militärisch genutzten Flugplatzgeländes in der Gemeinde Peenemünde das Bauprojekt „Energiepark Peenemünde“. Den Kern des Entwicklungskonzeptes für den „Energiepark Peenemünde“ bildet die Errichtung einer ca. 54 ha großen Photovoltaik-Freilandanlage mit 6 Solarfeldern und den zugehörigen Umspannwerken zur Energieerzeugung.

Die hierdurch gewonnene „Grüne Energie“ soll primär der Versorgung des Historisch-Technischen-Museums Peenemünde (HTM) und der Gemeinde Peenemünde dienen.

Das Entwicklungskonzept „Energiepark Peenemünde“ sieht zusätzlich zur Errichtung von Photovoltaikanlagen den Aufbau folgender Einrichtungen vor:

Forschungs- und Entwicklungszentrum im Bereich der Speicher- und Wiederverstromungstechnologien für erneuerbare Energien (unter Beteiligung von universitären Einrichtungen)

Produktionsstandort für Komponenten und Systemlösungen zur Energieerzeugung, Speicherung und Wiederverstromung

Anlagen zur Wasserstofferzeugung und -speicherung

Anlagen zur Reverstromung von Energie

Zusätzlich zu den Projektbausteinen im Bereich der erneuerbaren Energien wird das Vorhaben seinen bisherigen Beitrag zum Wirtschafts- und Tourismuskonzept der Insel Usedom mittels folgender Nutzungen erweitern:

Entwicklung des Test- und Forschungsflugfeldes Peenemünde und seiner notwendigen Peripherie, ziviler Flugplatzbetrieb mit Rundflügen, Kartbahn und anderen entsprechenden Aktivitäten, Zugänglichkeit bestimmter Teile des „Energieparks“ mittels des Konzepts „gläserne Fabrik“ (im Rahmen der Möglichkeiten des Luftsicherheitsplans), eines Denkmalparks im Bereich des Flugplatzvorfeldes und optional durch museale Ausstellungsbereiche in Kooperation mit dem HTM. Das Entwicklungskonzept „Energiepark Peenemünde“ wurde nach den Maßgaben des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Peenemünde 2020 (REK 2020) verfasst.

Aufgrund dessen, dass sich das Plangebiet in einem unbeplanten Bereich (ein Bebauungsplan existiert für den Bereich des Bauvorhabens nicht) sowie in einem Außenbereich befindet, ist die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplans erforderlich.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der oben dargelegten Bauvorhaben auf der Fläche des ehemaligen militärischen Flugplatzgeländes (bei Fortführung des zivilen Flugplatzbetriebs) zu schaffen, um eine insgesamt geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich zu gewährleisten.

3.

Bauleitplanverfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren inkl. Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie Umweltbericht nach § 2a BauGB.

Durch die Gemeindevertretung Peenemünde wurde am 24.05.2012 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im August 2012. Anregungen wurden hierbei nicht vorgetragen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte im September und Oktober 2012. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen, insbesondere die Belange der Denkmalpflege, des Natur- und Artenschutzes sowie des Waldschutzes wurden umfangreich für den darauffolgenden Planentwurf berücksichtigt.

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden erfolgte im März und April 2013. Die vorgebrachten Hinweise und Anregungen, insbesondere die Belange der Luftverkehrsbehörde, des Hochwasserschutzes und der Feuerwehr wurden umfangreich in der weiteren Planung berücksichtigt.

Hinsichtlich der notwendigen Anpassungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes, die sich aus der formellen Beteiligung ergaben, wurde eine eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (hier des Vorhabenträgers) im November 2013 durchgeführt.

Im Zuge der Neuregelung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG 2023) wurde zum Frühjahr 2024 ein geänderter Planentwurf des B-Plans Nr. 11 erstellt.

Den Hintergrund für die Änderung des Planentwurfs bildet die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom Januar 2023 sowie die im Januar 2024 erfolgte Einschätzung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WM MV) zu diesem Bauvorhaben.

Durch die Neuregelung des EEG 2023 soll die deutsche Stromversorgung deutlich schneller auf erneuerbare Energien umgestellt werden als bisher.

Aufgrund der großen Bedeutung des Ausbaus der erneuerbaren Energien für eine sichere und klimaverträgliche Energieversorgung besteht für diese Vorrang in der bauleitplanerischen Abwägung verschiedener Interessen und Schutzgüter nach § 1 Abs. 7 BauGB so lange, bis die festgelegten Ausbauziele erreicht sind. In diesem Sinne liegen nach § 2 EEG, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der erneuerbaren Energien sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Auf Grundlage des § 2 EEG wird die notwendige bauleitplanerische Abwägungsentscheidung, um natur- und artenschutzrechtlichen Konflikte auszuräumen, zugunsten der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorgeprägt.

Mit einem Schreiben des WM MV an den Landkreis Vorpommern-Greifswald vom Januar 2024 hat das Ministerium das geplante Bauvorhaben als im herausragenden öffentlichen Interesse stehend, entsprechend des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz, beurteilt. Es soll demnach als vorrangiger Belang in die durchzuführende Schutzgüterabwägung eingestellt werden. Ferner urteilt das WM MV, dass ein derartiges Projekt in erhöhtem Maße der Strategie der Landesregierung entspricht und daher ein herausgehobenes Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommern darstellt.

Die Planunterlagen wurden im Kontext dieser ministeriellen Einschätzung geändert und die Abwägungsentscheidung entsprechend des § 2 EEG neu gewichtet.

4.

Beschluss der erneuten Abwägung der Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungen gem. §§ 2 Abs.2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung Peenemünde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 die erneute Abwägung der Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Öffentlichkeit sowie aus der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß §§ 2 Abs.2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 02.04.24 (geänderter / ergänzter Stand) beschlossen (siehe Beschluss GVPm/251/2024). Der Beschluss soll ortsüblich bekanntgemacht werden.

Die Ermessungsentscheidungen in der erneuten Schutzgüterabwägung erfolgten im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage des § 2 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023).

5.

Billigung des geänderten Planentwurfs und Beschluss zur erneuten Veröffentlichung des geänderten Planentwurfs

Die Gemeindevertretung Peenemünde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ in der Gemeinde Peenemünde mit der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), den geänderten Entwurf der Begründung sowie den Umweltbericht (als gesonderter Teil B der Begründung – Stand Juli 2015) in der Fassung vom 02.04.2024 gebilligt.

Ferner wurde durch die Gemeindevertretung Peenemünde in selbiger Sitzung beschlossen, dass die o. g. Planunterlagen nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet sowie ergänzend dazu über andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu veröffentlichen sind, um hierdurch der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen an den Änderungen des Bebauungsplans und ihren möglichen Auswirkungen zu geben (siehe Beschluss GVPm/251/2024). Der Beschluss beinhaltet auch, dass die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen sind sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung anzufragen ist. Ebenso sind diese über die erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans zu benachrichtigen. Der Beschluss soll ortsüblich bekanntgemacht werden.

6.

Veröffentlichung des geänderten Planentwurfs

Im geänderten / ergänzten Stand der Planunterlagen wurden die Änderungen und Ergänzungen in kursiver Schrift sowie in grau unterlegter Schrift (nur geänderter Entwurf Begründung) und grüner Schrift (nur geänderter Entwurf des Bebauungsplans) kenntlich gemacht.

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ in der Gemeinde Peenemünde mit:

der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) (Stand 02.04.2024),

dem geänderten Entwurf der Begründung (Stand 02.04.2024),

dem Umweltbericht (als gesonderter Teil B der Begründung – Stand Juli 2015)

der FFH-Vor- und Hauptprüfung zum FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom sowie zum EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ (Anlage 1 und 2)

dem Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage 3)

der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Anlage 4)

der Fotosimulation von ausgewählten Blickpunkten zur Überprüfung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie der baudenkmalpflegerischen Belange (Anlage 5)

dem Gutachten - Erfassung der Denkmale und Bodendenkmale auf dem Flugplatzgelände (Anlage 6)

der Kartierung Schutzgebiete und Biotope im Plangebiet (Anlage 7)

den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsschritten

dem Inhalt der Bekanntmachung

geänderter / ergänzter Stand der Auswertung und Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit gemäß §§ 2 (2), 3 (2), 4 (2) BauGB zum Planentwurfsstand Dezember 2012 (erneute Abwägung)

ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom Montag, den 08.07.2024 bis Freitag, den 09.08.2024 (jeweils einschließlich)

auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter:

https://amtusedomnord.de

(Pfad: Bekanntmachungen, Gemeinde Peenemünde)

sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene

(Pfad: Pläne in Aufstellung)

zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag und Mittwoch

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Dienstag

von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Donnerstag

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum geänderten Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an: info@amtusedomnord.de übermittelt werden.

Stellungnahmen zum geänderten Entwurf können bei Bedarf auch auf anderem Wege (zum Beispiel schriftlich vor Ort während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord zur Niederschrift oder postalisch unter der oben genannten Adresse) vorgebracht werden.

Während dieser Veröffentlichungsfrist kann zusätzlich jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord erhalten.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des B-Plans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ der Gemeinde Peenemünde unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord (Bauamt) Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit am geänderten Planentwurf unterrichtet.

7.

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Tiere:

Untersuchungen und Aussagen zu Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere; Aussagen zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen

Schutzgut Pflanzen und Biotope:

Untersuchungen und Aussagen zu Auswirkungen auf den Lebensraum von Pflanzen sowie Biotopen; Aussagen zum Baum und Waldschutz, zu Pflanzgeboten und zu Pflanzlisten

Schutzgut Fläche und Boden:

Angaben zum Flächenverbrauch; Untersuchungen und Aussagen zum Boden sowie Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Bodenfunktionen; Aussagen zum Schutz der Bodenfunktion

Schutzgut Wasser:

Aussagen zum Grundwasser; Untersuchungen und Aussagen zu Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser

Schutzgut Luft und Klima:

Aussagen zu Lokalklimatischen Auswirkungen durch die geplante Bebauung

Schutzgut Landschaftsbild

Untersuchungen und Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Aussagen und Auflagen zum Flugverkehr sowie zum zusätzlichen Verkehr während der Bauphasen; Aussagen zur Lärmsituation; Aussagen zu Blendwirkungen und Spiegelungseffekten

Schutzgut kulturelles Erbe

Untersuchungen und Aussagen zu Auswirkungen auf Boden- und Baudenkmale (Flächendenkmal)

Schutzgut Erhaltungsziele und Schutzzweck Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG

FFH-Verträglichkeitsuntersuchnung zum FFH-Gebiet „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und Nordspitze Usedom sowie für das EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“

Eingriff in Natur und Landschaft

Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft

8.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Beschluss über die Veröffentlichung bzw. zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit am geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 „Energiepark Peenemünde“ wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB § 4a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Peenemünde, den 22.05.2024