1. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Übersichtplan ersichtlich, hat eine Größe von rd. 120 ha und beinhaltet die Flurstücke 9/1, 9/2 und 1/71 der Flur 4 der Gemarkung Peenemünde.
Die geplante PVA soll auf dem Gelände des Flugplatzes der Gemeinde Peenemünde entstehen. Der Vorhabenstandort liegt westlich der Landebahn, etwa 2 km nördlich des Ortskerns Peenemünde entfernt.
2.
Die Gemeindevertretung Peenmünde hat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 14 „Agri-Photovoltaikanlage am Flugplatz Peenemünde“ mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 06.05.2024 gebilligt.
3.
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 14 „Agri-Photovoltaikanlage am Flugplatz Peenemünde“, bestehend aus
| - | Planzeichnung, |
| - | Begründung, |
| - | Umweltbericht, |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, |
| - | Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung sowie |
| - | den nach Einschätzung der Gemeinde Peenemünde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen |
wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom Montag, den 08.07.2024 bis Freitag, den 09.08.2024 (jeweils einschließlich)
auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter:
https://amtusedomnord.de (Pfad: Bekanntmachungen, Gemeinde Peenemünde)
sowie zusätzlich im Internetportal des Landes M-V unter:
https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung)
zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 in Zimmer Nr. 105 während folgender Zeiten:
| Montag bis Freitag | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag und Mittwoch | von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und |
| Dienstag | von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und |
| Donnerstag | von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an: info@amtusedomnord.de übermittelt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf können bei Bedarf auch auf anderem Wege (zum Beispiel schriftlich vor Ort während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord zur Niederschrift oder postalisch unter der oben genannten Adresse) vorgebracht werden.
Während dieser Veröffentlichungsfrist kann zusätzlich jedermann Auskunft über die Inhalte der Planung während der o. g. Dienststunden des Amtes Usedom-Nord erhalten.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 14 „Agri-Photovoltaikanlage am Flugplatz Peenemünde“ unberücksichtigt bleiben.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Amt Usedom-Nord (Bauamt) Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Beteiligung der Öffentlichkeit am Planentwurf unterrichtet.
4. Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:
In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.
In der Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung erläutert.
Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt. Es wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die zu folgenden Ergebnissen kommt:
Schutzgut Pflanzen
Ein Großteil des Flugplatzes wird regelmäßig gepflegt, so dass sich ein Grünlandbiotop einstellen konnte. Allerdings konnten auch Bereiche kartiert werden, welche durch Land-Reitgras dominiert werden. Land-Reitgras bildet häufig dichte Bestände und dominiert die Vegetationszusammensetzung, so dass andere Arten wenige Bereiche besiedeln können. So dominant tritt das Land-Reitgras bisher nicht im Plangebiet auf. Bei gleichbleibender Pflege kann die Entwicklung aber partiell in diese Richtung tendieren.
Besonders die Randbereiche zum Bodden hin, welche aktuell noch locker durch Gehölze bestellt sind, unterliegen sukzessiven Prozessen und werden nach und nach zu wachsen. Die aufkommenden Gehölze sind z. T. vermehrt nicht heimisch. Durch ein verdichten der Gehölze werden lichtliebende Arten immer mehr zurückgedrängt und verlieren schlussendlich ihren Lebensraum.
Großflächig wird das Gelände gepflegt, was zum Erhalt des Grünlandes auf weiten Teilen des Flugplatzes führt. Aber aufgrund der Lage des Plangebietes im Bereich des Flugplatzes muss die gesamte Vegetation als anthropogen beeinflusst und gestaltet angesehen werden. Dies zeigt sich vor allem in den nicht heimischen Arten Fichte und Balsam-Pappel, welche als Forst und Baumreihe im Randbereich zum Bodden zu finden sind.
Aufgrund von Pflege und Sicherungsarbeiten kommt es immer wieder zu Eingriffen in die Vegetation im Plangebiet. Dabei ist es bereits zu einer Vegetationsveränderung gekommen, so dass zwei gesetzlich geschützte Biotope seit der Aufnahme 2003 nicht mehr wieder gefunden werden konnten.
Allerdings liegen die meisten gesetzlich geschützten Biotope in der näheren Umgebung nicht im Bereich des Flugplatzes, so dass diese Flächen von Pflege- und Sicherungsarbeiten unberührt bleiben und Eingriffe nicht zu erwarten sind.
Schutzgut Tiere
Aufgrund der Verkehrsausbildung der Polizei auf dem Gelände und den regelmäßigen Pflegearbeiten steht die Fläche nicht als ungestörter Lebensraum zur Verfügung und kann ausschließlich von störungsresistenten Arten besiedelt werden. Trotzdem stehen die Flächen natürlichen Prozessen zur Verfügung und können speziell für Kleinsäuger Lebensbedingungen bieten.
Schutzgut Biologische Vielfalt
Da das Plangebiet hauptsächlich aus Flächen des Flugplatzes besteht, ist es zum größten Teil durch Flugplatzbahnen und grasdominierten Offenflächen bestimmt. Randlich weist es aber trotzdem noch verschiedenste Lebensräume auf und kann als verhältnismäßig divers angesehen werden.
Schutzgut Fläche
Durch die ehemalige Nutzung als Flugplatz sind große Teile des Plangebietes vollversiegelt. Durch die Pflege werden sukzessive Prozesse auf die Randbereiche beschränkt und die Grünlandflächen bleiben artenarm.
Schutzgut Klima und Luft
Im Plangebiet liegen recht viele versiegelte Flächen vor, welche im Mikroklima für eine schnellere Erhitzung als die Grünlandflächen sorgen und somit mikroklimatische Luftströme hervorrufen.
Auch kommt es durch die Nutzung als Verkehrsausbildungsfläche der Polizei zu einem verstärkten Austritt an Stickstoffoxiden und somit einer Luftbelastung vor Ort.
Generell liegen hier aber durchschnittliche bis niedrige anthropogene Ausprägungen der Nutzung vor, die für sich alleine stehend keinen Einfluss auf das Klima haben. In der Masse führen aber genau diese Vorbelastungen zu dramatischen Auswirkungen.
Schutzgut Wasser
Bei geprüften Kraftfahrzeugen ist davon auszugehen, dass keine Stoffe austreten, die zu einer Verschmutzung des Wassers führen können.
Generell wird keine Ursache der Nutzung des Plangebietes auf den Zustand, dass es kein nutzbares Grundwasserdargebot gibt, gesehen.
Auch Wirkungen auf die umliegenden Küstengewässer bestehen nicht.
Schutzgut Boden
Durch die Nutzung als Flughafen sind große Teile des Bodens versiegelt, was die Bodenfunktionen in den Bereich stark einschränkt. Zudem ist der Eintrag von bodengefährdenden Stoffen durch die ehemalige Nutzung des Flughafens nicht auszuschließen. Auch im FNP sind Flächen, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ausgezeichnet.
Schutzgut Sonstige Sach- und Kulturgüter
Die im Plangebiet liegenden Sach- und Kulturgüter sind nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Schutzgut Mensch einschließlich Landschaftsbild
Aufgrund der Nutzung als Flugplatz gehört das Plangebiet zu den militärischen Anlagen Peenemündes, die als negativ Punkte aufgenommen wurden. Allerdings liegt die Fläche an der Nordwestlichen Spitze Usedoms und ist generell von den meisten Umgebungen nicht einsehbar. Die Flächen sind von Forstflächen umgeben und hat keinen Einfluss der Menschen auf die Umgebung, da die Fläche ausschließlich über die Luft einsehbar ist.
Für die Öffentlichkeit steht das Gebiet aufgrund seiner Nutzung, unteranderem als Verkehrsausbildungsfläche für die Polizei, gar nicht zur Verfügung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor und werden mit dem Entwurf ausgelegt:
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Peenemünde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB vor und werden mit dem Entwurf ausgelegt:
| • | Amt für Raumordnung und Landesplanung (23.01.2024) | |
| - | Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung gegeben. |
| • | Landkreis Vorpommern-Greifswald (03.11.2023 / 09.11.2023 / 04.12.2023) | |
| - | Hinweise, Anregungen und Auflagen zur Darstellung von Festsetzungen, zur Denkmalpflege, zur Bodendenkmalpflege, zum Landschaftsschutz, zum Artenschutz, zur Umweltprüfung, zur Eingriffsregelung, zur Betroffenheit nationaler Schutzgebiet, FFH- und SPA Gebiet, zum gesetzlichen Baumschutz, zum Biotopschutz, zum Küstenschutz und zum Immissionsschutz, zum Brand- und Katastrophenschutz und zur Verkehrsplanung. |
| • | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (01.11.2023) | |
| - | Hinweis zum Küsten- und Hochwasserschutz, Altlasten / Bodenschutz und Immissionsschutz |
| • | Forstamt Neu Pudagla (13.10.2023) | |
| - | Hinweise zur Waldumwandlung, Ablehnung |
| • | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee (15.11.2023) | |
| - | Hinweise zu möglichen Auswirkungen sowie Unterhaltung und Betrieb der Schifffahrtszeichen |
| • | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V (17.10.2023) | |
| - | Hinweise zum Denkmalschutz |
5.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Peenemünde, den 07.06.2024