Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz "Struktursicherung der vorhandenen Bebauung für den Bereichinnerhalb Dannweg, Möwenstraße, Dünenstraße, Vinetastraße"
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Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat in der öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 für das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet in der Gemarkung Zinnowitz, Flur 7, Flurstücke 35, 34/1, 34/2, 33, 32, 31, 26, 27/1, 27/3, 27/4, 28, 29, 30, 25/2, 24/2, 23/1, 23/2, 22, 21, 25/1, 24/1, 16, 17, 18, 19, 20, 15/2 (teilweise) sowie Flur 8, Flurstück 5/1 die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Struktursicherung der vorhandenen Bebauung für den Bereich innerhalb Dannweg, Möwenstraße, Dünenstraße, Vinetastraße" der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz beschlossen.
Die ursprünglich beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, welche ihren Rahmen im durch die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz gefassten Aufstellungsbeschluss fand, ist wie im Beschluss 3 KM 572/23 OVG durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern ausgeführt, nicht ausreichend präzisiert worden. Das erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planung fehlt. Gemäß § 1 Abs. (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da die durch die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz gewünschten Planungsziele in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebietes mit dem derzeitig gefassten Aufstellungsbeschluss nicht mehr verfolgbar sind, wird der erlassene Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Struktursicherung der vorhandenen Bebauung für den Bereich innerhalb Dannweg, Möwenstraße, Dünenstraße, Vinetastraße" für die Gemeinde Zinnowitz aufgehoben.
Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ostseebad Zinnowitz, d. 03.06.2025