Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Peenemünde befindet sich im Ortszentrum und umfasst folgende Flurstücke:
7/33, 7/34 teilw., 7/36, 7/37, 7/39, 7/116, 21/1, 21/2, 22 und 24/1 von Flur 1, Gemarkung Peenemünde. Die Gesamtfläche beträgt rd. 6 ha.
Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde liegt im südwestlichen Gemeindegebiet. Das Plangebiet liegt zwischen der Hafenpromenade, dem HTM, der Museumsstraße und der Straße „Zum Hafen“. Es wird im Norden durch das HTM, im Osten durch die Phänomenta und weitere Einrichtungen (wie die Freiwillige Feuerwehr), im Süden durch die vorhandenen Wohnhäuser und im Westen durch die Hafenpromenade begrenzt.
Die Genehmigung für die von der Gemeindevertretung Peenemünde in der Sitzung am 24.07.2025 beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde ist mit Bescheid des Landkreises Vorpommern - Greifswald vom 18.05.2026, Az.: 01475-26-46, mit einer Auflage und Hinweisen erteilt worden.
Die Auflage aus dem Genehmigungsbescheid wurde erfüllt. Die Hinweise sind beachtet.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde wird mit Ablauf des 17.06.2026 wirksam.
Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde, die Begründung, die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a (1) BauGB sowie die der Planung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 01, während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | ||
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | ||
| Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | und | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Ergänzend werden im Internet auf der Homepage des Amtes Usedom-Nord unter https://amtusedomnord.de die Bekanntmachung der Genehmigung unter dem Link Ortsrecht Peenemünde, Öffentliche Bekanntmachungen sowie die Abschließende Fassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Peenemünde, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6 a (1) BauGB unter dem Link Gemeinde Peenemünde, Flächennutzungsplan eingestellt. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Ein Verstoß gegen die im § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern enthaltenen oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Planänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Peenemünde, den 02.06.2026