Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich südöstlich des Zentrums der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz. Das Plangebiet weist die Form eines verschobenen Rechtecks auf. Es wird im Norden durch die Gleistrasse der Inselbahn begrenzt. Östlich schließen überwiegend unbebaute Freiflächen an das Gebiet an. Die südliche Begrenzung bildet die „Ahlbecker Straße / B 111“, während im Westen die „Peenestraße“ den räumlichen Abschluss des Plangebietes darstellt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,10 Hektar und besteht aus den Flurstücken 6/7 (teilweise) sowie 7/2 der Gemarkung Zinnowitz, Flur 11.
Die Gemeindevertretung Ostseebad Zinnowitz hat in der öffentlichen Sitzung am 21.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohnanlage Ahlbecker Straße / Peenestraße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Planbegründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, die der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gebilligt. Ziel der Planung ist es, einen hochwertigen Wohnstandort zu schaffen, um der starken Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im Ostseebad Zinnowitz gerecht zu werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohnanlage Ahlbecker Straße / Peenestraße“ der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für die Flurstücke 6/7 (teilweise) und 7/2, Flur 11 der Gemarkung Zinnowitz mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Planbegründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, die der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; hier: Landkreis Vorpommern-Greifswald (SG Naturschutz) vom 07.10.2024, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 09.09.2024 wird in der Zeit vom 18.06.2026 bis 22.07.2026 auf der Internetseite des Amtes Usedom-Nord unter der Adresse https://amtusedomnord.de/aktuelles/auszulegende-unterlagen/ sowie zusätzlich im Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene (Pfad: Pläne in Aufstellung) zugänglich gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 44 „Wohnanlage Ahlbecker Straße / Peenestraße“ der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für die Flurstücke 6/7 (teilweise) und 7/2, Flur 11 der Gemarkung Zinnowitz mit:
| - | Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), | |
| - | Planbegründung, | |
| - | Umweltbericht, | |
| - | Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, | |
| - | die der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen; hier: | |
| - | Landkreis Vorpommern-Greifswald (SG Naturschutz) vom 07.10.2024 |
| - | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 09.09.2024 |
liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Donnerstag, dem 18.06.2026 bis Mittwoch, dem 22.07.2026
(jeweils einschließlich)
im Bauamt des Amtes Usedom-Nord in 17454 Zinnowitz, Ostseebad, Möwenstraße 1, Zimmer 207 während folgender Zeiten:
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 44 " Wohnanlage Ahlbecker Straße / Peenestraße" der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz unberücksichtigt bleiben.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN
Vorschriften) können im Amt Usedom Nord in 17454 Zinnowitz, Möwenstraße 1 im Bauamt eingesehen werden.
Die Planung wird nach § 2 ff BauGB aufgestellt.
Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Ostseebad Zinnowitz, d. 02.06.2026
Übersichtsplan
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 " Wohnanlage Ahlbecker Straße / Peenestraße" der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz