gem. § 45 Abs. (2) Satz 3 LKWG M-V i.V.m. $ 39 Abs. (2) LKWO M-V
Die Gemeindewahlleitung hat am 26.05.2026 gem. $ 45 Abs. (1) LKWG M-V die Notwendigkeit der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Peenemünde nach § 44 Abs. (10) LKWG M-V festgestellt.
Gemäß § 45 Abs. (2) Satz 1 LKWG M-V hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Peenemünde durch Beschluss vom 02.06.2026, Beschlussnummer: GVPm/185/2026 als Tag der
Neuwahl der / des ehrenamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermelsters der Gemeinde Peenemünde
Sonntag, den 20. September 2026
bestimmt.
Eine mögliche Stichwahl wird am Sonntag, den 04. Oktober 2026 stattfinden.
Zinnowitz, den 03.06.2026
Die Bekanntmachung erfolgte am 04.06.2026 im Internet unter der Website
„www.amtusedomnord.de“.
Veröffentlicht: 04.06.2026 gez. Krüger